Welchen Weg einschlagen?

  • Hi,


    so, jetzt hab ich etwas mehr Zeit und kann das ganze vielleicht auch erklären. Vorab möchte ich mich dem Rat von frase anschliessen. Du hast einfach kein Gespür für die rechtliche Situation.


    Sinn eines Gerichtsverfahrens ist es, einen Titel zu erwirken. Und den hast du. Dies bedeutet, dass so eine Klage abgewiesen werden würde. Prozessrisiko: gepeilt etwa 11.000 €, eher mehr. Die sind in so Fällen auch bei Bedürftigkeit und Prozesskostenhilfe zu bezahlen. Hast du das Geld für ein überflüssiges Verfahren?


    Aber selbst wenn man eine andere Lösung haben wollte, dann müsste man erst einmal die getroffene Vereinbarung anfechten. Anfechtungsgründe gibt es in diesem Verfahren nicht. Es existiert ein notarieller Vertrag, was sollte der Anfechtungsgrund sein?


    Aber selbst wenn eine Anfechtung durch käme, auch dafür hättest du die Kosten zu tragen, wäre ja das Ergebnis völlig offen. Könnte also wesentlich weniger raus kommen, als du jetzt hast.


    Nun zum Kindesunterhalt: wir wissen bis jetzt nicht, ob der Unterhalt austituliert ist. Aber mal ganz grob gerechnet, der Anspruch der Kinder bewegt sich im Bereich zwischen 500 und 600 €. Leider nicht mehr bei dem Verdienst des Mannes. Da würde ich mich mal wirklich beraten lassen. Dass da mal sauber gerechnet wird. Und das dann festzurren, falls das noch nicht passiert ist.


    Herzlichst


    TK

  • Am Grundbucheintrag gibts nichts zu rütteln, und das ist auch gut so. Das ist ok für mich.


    Mir gehts hauptsächlich um den Kindesunterhalt, dass der endlich festgetackert wird. Und meine Frage wäre jetzt, ob ich erst mal übers Jugendamt geh, dass die ihm quasi schreiben, was der Mindestunterhalt ist bzw dass sie regelmäßig seine Firmenauswertungen prüfen.

    Eine Bekannte erhält Unterhaltsvorschuss, knapp 900 Euro für 3 Kinder.

    Sie meinte, selbst wenn er nur weniger zahlen könne, dann wird der Rest vom Amt als Vorschuss draufgelegt und falls möglich, bei ihm wieder geholt.

    Ist das tatsächlich so?

    Hätte ich überhaupt die Chance auf Unterhaltsvorschuss? Er hat doch Eigentum . . . der Ex einer Bekannten hat gar nichts, derzeit nicht mal n Job.


    Ja, ich bin naiv an alles ran, weil ich einfach zu blöd bin und an das Gute am Menschen glaube. Ich wollte ja niemand was Böses . . .

  • Hi,


    der Unterhaltsvorschuß umfasst das Kindergeld. Wenn du von ihm 500 € bekommst, dazu die 600 € Kindergeld, dann liegst du über dem, was an Unterhaltsvorschuß bezahlt wird. Das kannst du dir aber einfach selbst ausrechnen, was von der Kasse käme. Nimm den Betrag für die Kids aus der Düsseldorfer Tabelle bei geringster Einkommensstufe. Das ist der Anspruch incl. Kindergeld. Wenn du unter den Betrag kommst, dann macht es Sinn, die Unterhaltsvorschußkasse einzuschalten, dann wird in der Tat aufgestockt.


    Und regelmäßig irgendwelche Firmenauswertungen werden auch nicht geprüft. Glaubst du wirklich, die haben da Betriebswirte, die das können? Da sitzen Verwaltungsangestellte, die alle zwei Jahre ein Formschreiben rausschicken, da muss er nachweisen, was er verdient. Ich vermute mal, dass man die Entnahme von den 1750 € monatlich als Basis nimmt. Und dann haben wir eine Mangelfallberechnung. Denn er hat ja einen Selbstbehalt von knapp 1200 €. Es kann bei sauberer Berechnung auch noch weniger rauskommen, dann, wenn diese Entnahme auch noch zu bereinigen ist. Das kann ich hier nicht abschätzen.


    Die Auskunft des Steuerberaters stimmt schon nachdenklich. Denn, wo nichts ist, da kann auch nichts geholt werden.


    Ist denn irgendwas in dieser ominösen Vereinbarung unter der Regie des Mediators insoweit vereinbart worden, und wenn ja, wie?


    Herzlichst


    TK

  • Nein, da wurde der Bedarf ermittelt und das, was mein Ex hat. Dann wurde ein Betrag festgelegt, der realistisch erscheint.

    Ziemlich blauäugig, wenn ich darüber nachdenke . . .


    Der Mindestunterhalt (Zahlbeträge) liegt bei 2 x 395 Euro und 1 x 319 Euro.

  • Ja, denke ich wenn ich den Kontostand sehe. Auf dem Konto ist trotzdem nie wirklich viel, ich jonglier mit den Überweisungen schon immer wieder.

    Aber wenn man die Steuern sieht, dann läuft es wohl . . . ok, durch die Corona-Zeit war auch weniger. Die letzte Steuer waren nur knapp 1000 Euro, jetzt wieder 2700 . . .

  • Hallo Jaspi75,


    es ist nicht deine Aufgabe zu prüfen was dein Ex da für Enkünfte hat.

    Du verzettelst dich und es wäre wirklich besser du lässt dich beraten, das hat mir mal eine sehr weise Frau geraten und wenn du nicht zum Anwalt willst, geh zu einer Beratungsstelle oder zum Jugendamt.

    Als Mutter, bei der die Kinder leben, hast du auch die Verpflichtung dich um den Unterhalt für die Kinder zu kümmern.


    Gruß

    Bikerboy

  • Danke!

    Mein Ex-Mann möchte unbedingt einen Termin bei der Mediatorin. Auf meine Weigerung hat er mich auf den "Vertrag" mit ihr aufmerksam gemacht, wo im letzten Satz steht, dass man bei Konflikten wieder das Verfahren der Mediation wählt . . . wenn ich tatsächlich zu einem Anwalt gehe (ich such grad nach Adresssen), wird er mir das immer vorhalten.

  • Hallo,


    Ich verstehe, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Ihr Ex-Mann scheint nicht bereit zu sein, seiner Verantwortung als Vater und Mitelternteil nachzukommen. Die Kinder, die darunter leiden, tun mir sehr leid.


    Ich würde Ihnen raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Sie können Ihnen sagen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können. Es ist wichtig, sich rechtlich abzusichern, damit Ihr Ex-Mann keinen weiteren Druck auf Sie ausüben kann.


    Ich kann Ihnen auch empfehlen, sich an die Jugendabteilung zu wenden. Sie können Ihnen helfen und die Arbeit mit Kindern organisieren.


    Was den Mietwagen betrifft, würde ich Ihnen raten, ihn nicht einfach vor der Tür Ihres Ex-Mannes stehen zu lassen. Dies kann zu einem Rechtsstreit führen. Sie sollten mit ihm sprechen und ihm mitteilen, dass Sie das Auto nicht mehr finanzieren möchten. Möchte er es nicht zurückgeben, können Sie ihm den Vertrag schriftlich kündigen.


    Kommt Ihr Ex-Mann mit Forderungen zu Ihnen, sollten Sie ihm mitteilen, dass Sie bereit sind, darüber zu sprechen, sofern er seinen Verpflichtungen auch nachkommt. Dazu gehört auch die Betreuung von Besuchsfahrten für Kinder.


    Ich weiß, dass es schwer ist, ruhig zu bleiben, wenn man das Gefühl hat, so behandelt zu werden. Aber es ist wichtig, sich nicht provozieren zu lassen. Wenn Sie zulassen, dass Ihr Ex-Mann Sie angreift, wird er das nur als Schwäche empfinden.