Umgangrechts/ 2.Instanz OLG /Beschluss

  • Hallo zusammen,


    Ich bin neu hier und versuche jeden Strohalm zu zunehmen den ich greifen kann.

    Zu meinem Fall. Ich bin nach 1,5 Jahren immer wieder zögern im Februar endlich aus dem Haus meines Noch-Mannes ausgezogen. Ich habe meine zwei Mädels mitgenommen und bin bei einem Freund untergekommen. Aus gekränktem Ego und weil er es mir mehr als oft genug angedroht hatte, das er mir die kleine wegnehmen würde, beantragte er sofort per eA das Aufenthaltsbestimmugsrecht für unsere 3 Jährige Tochter. In 1. Instanz vorm Amtsgericht wurde schon mit hartem Feuer geschossen. Die Gegenseite nutzt meine Diagnose einer rezidivierenden Depression und PTBS (posttraumatischer Belastungsstörung) als Grund das ich unsere Tochter nicht erziehen kann. Diese Verdachtsdiagnose wurde Ende letzten Jahres im Dezember gestellt nachdem ich mich 2 Wochen freiwillig in stationärer Behandlung befand. Diesen Aufenthalt musste ich jedoch frühzeitig beenden, da mein Noch-Mann mit der Erziehung der Kinder überfordert war und meine große Tochter (6 Jahre) an einer Mittelohrentzündung mit Fieber etc. erkrankte. Er selbst bat mich nach hause zu kommen und das fiel mir sehr schwer, weil mein Plan zu dieser Zeit war das ich durch die Therpie gefertigter werde und meinen Noch-Mann mit erhobenen Hauptes verlasse. Dennoch bin ich nach Hause gefahren um mich um meine Mädels zu kümmern und im anschein lief alles ganz gut. Durch meine depressive Phase im letzten Jahr hat sich das Jugendamt eingeschaltet und begleitete mich mit einer Familienhilfe seit her. Ich habe eine gute Vertrauensbasis zu der Familienhilfe aufbauen können und habe sehr viel über mich selber und meine Fehler gelernten. Doch als das alles über mir zusammenbrach mit Jugendamt, Trennung etc. landete ich im September 2019 im Krankenhaus da ich nicht mehr wirklich gegessen habe, ich habe eine psychosomatische Belastungsstörung entwickelt. Und jetzt kommt der Knackpunkt, mein Noch-Mann ist nicht ganz unschuldig an meiner Deppresiven Episode Ende letzten Jahres und meinem Zusammenbruch der zu einem Krankehausaufenthalts endete. Dieser Mensch ist nicht der Mensch den er vorgibt zu sein. Trotz das er wusste vorher meine PTBS kommt, gab es "häusliche Gewalt" in Form von psychischer Gewalt, aggressiver Gewalt mit Handgreiflichkeiten und einem einmaligem Missbrauch. Und genau dieser Missbrauch ist der Auslöser für eine starke Depressive Episode und meinem Krankenhaus Aufenthalt im September 19. Ich habe mich in kürzester Zeit von 80kg auf 50kg runtergehungert durch die psychosomatischen Symptome. Ich bin jeden Morgen aufgestanden und mir war schlecht, ich habe mich regelrecht durch die Tage gequält, dank Ihm und heute nutzt er das um mir mein Kind wegzunehmen. Nun zurück zu dem rechtlichen in der 1. Instanz vorm Amtsgericht bekamm er per Beschluss das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Begründung: Ich hatte noch keine Wohnung, keine feste Therapeutische Anbindung usw. Das war der erste Schock, da ich natürlich innerhalb von 4 Wochen, vorallem mit Beginn der Corona Pandemie, keine Wohnung finden konnte.

    Somit bin ich mit meiner Anwältin (mit der ich mega unzufrieden bin) in die zweite Instanz vors OLG. Dies zog sich nun über 2 Monate und es gab einiges an Stellungsnahme. Nun entschied das OLG mit Beschluss vom 15.07 das er das Aufenthaltsbestimmugsrecht bekommen sollte und wieder war meine Psyche der Hauptgrund. Er hat damals ohne mein Wissen meine Unterlagen mit dem Abschlussbericht von dem stationären Klinikaufenthalt genommen und dies an seinen Anwalt weitergeleitet und da fing das ganze Dilemma an. Ich war so blöd und habe in all der Zeit niemandem was gesagt, warum es mir ende 2019 so schlecht ging. Nun hat dieser Mensch meine Tochter und ich fühle mich so richtig missverstanden. Ich weiß nicht was ich tun kann. Sollte ich meinen Mund aufmachen und versuchen das das Verfahren wieder aufgenommen wird oder kann ich versuchen in Revision zu gehen und vors BGH zu kommen. Aber ich denke da sind die Chancen sehr gering, da mich die Gegenseite mit falschen Behauptungen vorm OLG schon so auseinandergenommen haben. Ich habe in der Zwischenzeit die Auflagen des Amtsgerichts erfüllt. Wir haben eine große Wohnung, ich habe eine Therapeutische Anbindung, meine Mädels haben Kindergarten und Schulplätze. Dennoch hat die Gegenseite immer wieder neue Gründe gefunden warum meine kleinste nicht gut bei mir aufgehoben wäre, somit entschied das OLG im Sinne des Kindeswohles das sie bei meinem Mann besser aufgehoben wäre.

    Ich wäre mega dankbar wenn mir jemand bei diesem komplexen Thema helfen könnte. Gerne lade ich auch die zwei Beschlüsse hoch in denen ich völlig falsch dargestellt werde ubd er als heiliger gilt.

    Es gibt noch soviel mehr dazu zu schreiben, aber das würde den Rahmen sprengen. Mir ost es wichtig ob ich auch auf seinem Niveau Kämpfen soll und auspacken sollte warum es mir im letzten Jahr so schlecht ging und warum ich augenscheinlich "fluchtartig" im Februar das Ehehaus verlassen habe! Denn genau das wird mir u.a. auch vorgeworfen. Habe ich denn noch eine Chance auch wenn das OLG entschieden hat das der Beschluss vom Amtsgericht nun rechtskräftig ist?

    Mittel zur Rechtsbeschwerde haben sie nicht angegeben. War es das nun? Muss ich meine Tochter nun bei Ihm lassen?

    Ich hoffe jemand nimmt sich dem Thema an und kann mir irgendwie weiterhelfen. Ich bin was die Justiz angeht absoluter Anfänger. Lieben Dank schonmal.

    Eine echt verzweifelte Mama, die nur ihr Kind wieder bei sich haben möchte...

  • Hallo Meine Prinzessinen,


    schwieriges Thema.


    Was mir zuerst auffällt dein "Nickname" und mehrmals in deinem Beitrag " mein Kind".


    Du solltest als erstes mal die Bezeichnung " unser/unsere" annehmen.


    Du leidest sehr darunter dass eines eurer Kinder beim Vater lebt?, versuche doch auch mal den Vater zu verstehen.


    Wie ist eure Verständigung untereinander?


    Vielleicht könnt ihr euch auf einen großzügigen Umgang (du und die jüngst Tochter) einigen?


    edy

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  • Hi,


    zunächst eine Bitte: strukturiere deine Beiträge etwas. Es ist unglaublich schwierig, so eine Buchstabenwand zu lesen, ohne dass man etwas überliest, was vielleicht wichtig ist.


    So, nun zum Fall:


    Nein, zum BGH kannst du nicht gehen, das Verfahren ist juristisch gesehen abgeschlossen. Ich könnte jetzt ganz ausführlich schreiben, warum, aber ich denke, an den Ausführungen hast du kein Interesse, wenn ja, dann melde dich.


    Mir fällt auf, dass es hier nur um das jüngere Kind geht. Ist das ältere aus einer anderen Beziehung, oder warum diese Beschränkung? Das zu wissen für die Einschätzung der Lage, das wäre schon wichtig.


    Mir fällt beim Durchlesen deines Beitrages auf, dass nirgendwo das Kindeswohl oder der Vater nennenswert erwähnt werden. Es geht eigentlich nur um dich. Was spricht denn dagegen, dass die Kleine beim Vater aufwächst? Er ist doch ein gleichberechtigtes Elternteil. Ist denn der Umgang geregelt? Auch darüber hast du ja dann viel Kontakt mit dem Kind und Möglichkeiten, an der Erziehung teilzunehmen, also zu gestalten.


    So, das wäre mein Einstieg in die Problematik.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ,

    Also zunächst entschuldige ich mich für den verwirrenden Beitrag, war zu diesem Zeitpunkt des Verfassens sehr aufgewühlt.

    Die Bezeichnung mein Kind ist sehr absichtlich gewählt, da der Vater der nun sehr großes Interesse an seinem Kind zeigt, vorher genau dieses nicht hatte.

    U.a. sprechen wir von Häuslicher Gewalt, Missbrauch, psychischer Gewalt in der Ehe gegen mich, daher NEIN ein normaler Umgang zwischen uns ist nicht möglich, aber nicht von meiner Seite her, sondern weil der Vater meiner Tochter nicht normal mit mir umgehen kann, es läuft alles über unsere Anwälte. Umgangsrecht wurde bis Dato noch nicht geregelt, wird aber zeitnah erfolgen. Wichtig wäre eventuell noch zu wissen das es eine einstweilige Anordnung um ein vorläufiges Umgangsrecht geht und das Hauptsacheverfahren noch aussteht.

    Das ältere Kind ist nicht sein leibliches und wurde gleich nach der Trennung bei Seite geschoben von ihm, obgleich er sie seit Sie 9 Monate alt war aufwachsen sehen hat.

    Aber ich möchte hier weniger über den Charakter meines Mannes sprechen. Es sind meine Mädchen, da ich den Großteil ihrer Erziehung bis Dato übernommen habe. Das was mein Mann da grade tut, geschieht rein aus gekränktem Ego und nicht weil er in irgendeiner Weise das Kindeswohl im Auge hat! Leider ließ sich das Amtsgericht und das OLG blenden, den darin ist mein Mann Profi. Aber wie ja erwähnt, liegt laut begründung der Beschlusse , alles an meiner psychischen Verfassung. Und er hat ja das Haus und die Kontinuität.

    Im übrigen habe ich gerade in Erfahrung gebracht das ich per Revision vors BGH könnte, aber denke das schließe ich nun erstmal aus und gönne meiner Tochter und mir etwas Ruhe. Mal sehen wann das Hauptsacheverfahren anhängig gemacht wird.

  • Hallo,


    in eurer Situation kann man zunächst nur familien therapeutische Gespräche empfehlen.


    Wenn ihr euch ums Kind streitet, wird es besonders darunter leiden.


    Vielleicht könnte man sich ein Wechselmodell vorstellen?


    ich empfehle für heute Abend den Film "weil du mir gehörst" auf dem Programm "One".


    edy

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  • Lieben Dank edy genau das ist mein Denken. Aber leider lässt sich mein Mann genau auf solche Vorschläge nicht ein, weder Familientherpeutische Beratung noch das Wechselmodell. Wurde ihm schon alles unterbreitet, aber er will mit dem Kopf durch die Wand und denkt noch er tut das richtige. Seit Geburt unsere Tochter war ich ihre Bezugsperson. Er hat sie regelmäßig zum Umgang von mir bekommen ohne wenn und aber und wenn er sie mal so haben wollte habe ich auch zugestimmt, er jedoch hält sich absolut an keinerlei Absprachen. Aber meine Anwältin wird die Gegenseite wegen großzügigem Umgangsrecht jetzt anschreiben.


    Den Film werde ich mir mal anschauen. Aber ich weiß das sie nicht MIR gehört, ich denke einfach nur das sie bei mir besser aufgehoben ist, weshalb kann man ja meinen Texten entnehmen. ;-)

  • Hallo,


    den Film "weil du mir gehörst" zu sehen, sollte bei jeder Trennung/ Scheidung , gerichtlich für jeden Partner verordnet werden.


    Mein Motto lautet dann immer " warum machst du, was du am meisten liebst,selbst kaputt" ?


    edy

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  • Hi,


    Wechselmodell funktioniert in den wenigsten Fällen und ist auf jeden Fall dann zum Scheitern verurteilt, wenn die Eltern nicht miteinander kommunizieren können. Hier ist das Wechselmodell aber zusätzlich schon deshalb ausgeschlossen, weil die Gerichte anders entschieden haben.


    Fakt ist nun mal, dass die Mutter psychisch angezählt ist, und dass man sich jetzt auf ein Umgangsrecht sowie den Unterhalt einigen muss. Wenn die Anwältin das in die Hand nimmt, dann ist das doch in Ordnung. Für mehr ist im Augenblick kein Regelungsbedarf.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Hier ist das Wechselmodell aber zusätzlich schon deshalb ausgeschlossen, weil die Gerichte anders entschieden haben.

    Ein WM stellt eine Einigung beider Eltern voraus. Die müssten sich natürlich einig werden.


    ausgeschlossen?


    edy

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  • Hi,


    wenn man bis zum OLG für das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht kämpft, dann wird man das wohl kaum hinterher freiwillig abgeben. Nach Obsiegen. Und hier kann doch überhaupt nicht miteinander geredet werden. Ich halte es für sinnlos, hier wieder einen Rechtsstreit loszutreten, man sollte sich auch im Interesse des Kindes auf das Machbare konzentrieren.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper ich habe bis vors OLG gekämpft, weil ich versucht habe meine Tochter zu schützen, aber jegliche Stellungsnahmen ob vom Jugendamt oder dem Verfahrensbeistand ,die positiv für mich zählten, wurden wirklich anerkannt vorm OLG, irgendwie zählte nur meine Psyche die so aufgebauscht wurde. Ich selbst bin in Behandlung deswegen, aber irgendwie zählt auch das nicht.


    edy leider ist eine Einigung mit dem Kindsvater tatsächlich ausgeschlossen, da er selbst jetzt schon boykottiert das ich wenigstens mit meiner Tochter telefonieren kann.


    Ob er gesiegt hat bleibt noch die Frage. Natürlich werde ich jetzt vorerst Ruhe geben und mich tatsächlich aufs wesentliche konzentrieren, aber es wird ein Hauptverfahren anhängig gemacht werden und bis dahin werden sich die Karten hoffentlich neu gemischt haben.


    Ich denke ich kann guten Gewissens behaupten das ich im Interesse fürs Kind kämpfe ,da ich nach wie vor der Meinung bin das sie bei ihrem Vater NICHT gut aufgehoben ist.


    Dennoch danke ich euch sehr für eure Antworten. Ich habe mich von Freitag bis heute auch etwas besser sammeln und neu sortieren können.


    Bleibt nun abzuwarten wie es weitergeht.