Neubau, Scheidung, Abtrag, Eigenleistung. Bitte um Hilfe!!

  • Hallo liebe Gemeinde,


    Aktuell spitzt sich leider die Situation in unserer vor 2 Jahren gegründeten Familie zu... aber mal von vorn:


    Zu den Daten:


    Ich: Arbeit in Vollzeit 35 Stunden / Woche

    Frau: Arbeit in Teilzeit + Kleingewerbe

    Gehalt in etwa gleich


    - Unterschrift Werkvertrag Haus 06/2017 (vorbehaltlich einer funktionierenden Finanzierung)

    - Meiner Frau wurde 07/2017 ein Grundstück von ihren Eltern überschrieben, Wert ca. 70.000€ und alleinige Eigentümerin (Grundbuch) eingetragen

    - Verlobung in 08/2017

    - Unterschrift Finanzierung 09/2017 ca. 330.000€

    - Errichtung Haus (Holzständerbauweise) 06/2018

    - Heirat 08/2018

    - Einzug 02/2019


    Nun ist es wie folgt:


    - Abtrag wurde seit 2017 allein von mir getragen (ca. 27.000€ bisher)

    - Es wurde sehr viel Eigenleistung innerhalb der 2 Jahre meinerseits eingebracht, mein Schwiegervater hat natürlich auch viel geholfen. Unteranderem wurde eine Garage 6x9m von uns neben dem Haus errichtet. Geschätzte Einsparung durch Eigenleistung lt. Hausbauer ca. 35-40.000€


    Wie verhält sich das Ganze bei einer Scheidung?

    Da das Grundstück direkt neben einem anderen Grundstück von meinen Schwiegereltern liegt, wird es mir wohl kaum möglich sein das Haus zu übernehmen.


    - Wenn ich das Haus meiner Frau überlassen würde, müsste sie mir den kompletten bisher gezahlten Abtrag auszahlen? oder kommt hier eine Art Nutzungsentschädigung / Miete ins Spiel?


    - Wie verhält es sich mit der eingebrachten Eigenleistung? Laut damaligen Notar wurde von meiner Frau sozusagen 70.000€ mit in die Ehe eingebracht, dafür bringe ich ca. 35.000€ an Eigenleistung ein. Muss mir meine Frau den halben Grundstückspreis auszahlen? oder gehe ich hier tatsächlich leer aus für die ganze Arbeit die hier geleistet wurde??


    Ich würde mich über eine Aufklärung wirklich freuen und bedanke mich vorab schon mal!

  • Hallo,


    Es wird für jeden Partner eine extra Zugewinn-Berechnung durchgeführt.


    Du könntest also nur von ihrem evtl.Zugewinn profitieren.


    Man darf natürlich nicht das Haus alleine betrachten,sondern alles was jeder in Ehe mit eingebracht hat, und die Vermögenswerte bei Zustellung des Scheidungsantrages.


    In eurem Fall (das Haus deiner Noch-Frau).


    Wie hoch war der Wert des Hauses (abzüglich) des Kredites ?


    Was ist das Haus heute wert (abzüglich des Rest-Kredits) ?


    edy

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