Einkommen nach Krankheit unter Selbstbehalt

  • Hallo Leute,


    ich war vom 23.10.19 bis zum 19.6.20 aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht arbeiten.

    Nun bin ich wieder im Betrieb tätig und habe für den Monat Juni €715,- erhalten.

    Verletztengeld ist am 19.6.20 eingestellt worden.

    Mein "normales" Einkommen startet erst im August.

    Da diese 715,- unter dem Selbstbehalt von z.Zt. €1160. liegen bin ich meiner Meinung nach

    nicht zu einer Unterhaltszahlung für Monat Juli vepflichtet.

    Sehe ich das richtig?


    Danke schon mal für Eure Antworten.