Hallo Leute,
ich war vom 23.10.19 bis zum 19.6.20 aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht arbeiten.
Nun bin ich wieder im Betrieb tätig und habe für den Monat Juni €715,- erhalten.
Verletztengeld ist am 19.6.20 eingestellt worden.
Mein "normales" Einkommen startet erst im August.
Da diese 715,- unter dem Selbstbehalt von z.Zt. €1160. liegen bin ich meiner Meinung nach
nicht zu einer Unterhaltszahlung für Monat Juli vepflichtet.
Sehe ich das richtig?
Danke schon mal für Eure Antworten.