Unterhalt für 3es Kind

  • Hallo,

    Mein Thema ist etwas kompliziert.

    Ich bin 38 Jahre alt und habe 3 Kinder.

    Zwei erste Kinder sind Halbweisen (Vater verstorben) und eine Tochter mit meinem jetzigen Partner.

    Wir haben zusammen ein Haus gekauft (beide im Grundbuch und bei der Bank eingetragen ) und jetzt steht die Trennung vor der Tür. Unsere Tochter möchte aus Mitleid nach der Trennung bei dem Papa bleiben.

    Ich arbeite Teilzeit und habe noch ein 450 € Job , die Witwenrente und die Halbweisenrente der Kinder.

    Er will das Haus nicht verkaufen, nicht räumlich teilen und auch nicht mir überlassen. Also muss ich mir Wohnung mieten.

    Wie wird in meinem Fall das Kindesunterhalt berechnet?

    Wie wird Die Sache mit dem Haus geregelt?


    Ich begrüße jede Vorschlag.

    LG Karo

  • Hallo Karo,


    dein Einkommen besteht aus deiner Witwenrente und dem 450€-Job.


    Halbwaisenrente und Kindergeld ist Geld der Kinder.



    Du musst also für die jüngste Tochter , den Mindestunterhalt an den Vater zahlen.


    Dein Selbstbehalt beträgt 1160€ monatlich.


    Nach der Scheidung kann der Vater und du evtl. Unterhaltsvorschuss beantragen.



    Zum Haus:


    Bei einer Zugewinnberechnung bekommt jeder den Wert des halben Hauses (nach Abzug des Restkredit), in sein Endvermögen.

    Für das Anfangsvermögen muss man wissen, was jeder an Werten zum Hochzeitstag mit in die Ehe gebracht hat.



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo TK,


    hab ich wohl noch nicht genug Kaffee getrunken.


    Also:


    Dann bekommt jeder den Wert des Halben Hauses(nach Abzug der Schulden ).


    Der Vater kann evtl.Unterhaltsvorschuss beantragen.


    Die Mutter kann dem Grunde nach auch UVG beantragen, die Halbwaise-Rente wird aber damit verrechnet.


    edy

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  • Hallo Karo

    Wie wird Die Sache mit dem Haus geregelt?

    Wenn du aus dem Haus ausziehst, kannst du unter Umständen auch eine Nutzungs(ausfall)entschädigung verlangen.

    Hier geht es um deinen (Kalt)Mietanteil, den du zahlen müsstest, wenn du in einem vergleichbaren Objekt leben würdest.

    Der Kredit spiel hier nur eine Nebenrolle, denn es gibt Häuser die vollkommen über der Beleihungsgrenze finanziert sind.


    Wie du das mit deinem Hausanteil regelst, das hängt auch davon ab was du erreichen willst.

    Dir gehört die Hälfte mit Rechten und Pflichten.

    Wenn du also aus dem Grundbuch gehst, dann würde ich auch verlangen, aus dem Kredit entlassen zu werden.

    Ob die Bank da mitspielt ist schwer einschätzbar, denn es hängt auch von dem Partner ab, der den Kredit dann alleine übenimmt.

    Auch wichtig ist die Frage, was ist das Haus abzüglich Restkredit wert?

    Beispiel: Haus 300.000€ Restkredit 150.000€, es wären also 75.000€ dein Anteil.

    Den könntest du also verlangen. Damit würde dann die laufende Nutzunsentschädigung entfallen und alles wäre sauber getrennt.


    Mein klarer Rat in deinem Fall, suche dir einen Fachanwalt, lass dich beraten.

    Die Ablöse kann man auch notariell und in verschiedenen Paketen zu späteren Zeitpunkten vereinbaren.


    Gruß


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