Selbstbehalt 900,- €

  • Hallo liebe Familienrechtlerinnen und -rechtler,


    bin neu hier im Forum und möchte Euch zunächst mal alle herzlich grüßen.


    Jetzt habe ich eine Frage aufgrund eines Beitrages bei dem es um einen "Selbstbehalt" geht.



    Könntet Ihr mir bitte mal verraten, was ein Selbstbehalt von 900,- € ist.


    Also mal im Beispiel:
    -Mann hat netto 2600,- bei Klasse 3 und 2 Kinderfreibeträgen
    -Frau hat 700,- netto bei Klasse 5 ohne KF.


    Beide sind getrennt lebend und jeder hat ein leibliches Kind.


    Kann jetzt die Frau nur für Kosten ab 900,- Unterhalt verlangen?


    Lieben Dank für Eure Mühe.


    Gruß
    Anton

  • Hallo Anton,


    Selbstbehalt für den Kindesunterhalt beträgt 900€.


    Unterhaltspflichtiger ist der Partner bei dem die Kinder nicht wohnen.


    Z.B.
    durchschnittliches Netto der letzten 12 Mt.= 1150€


    Kind 6 Jahre alt.


    Kindesunterhalt lt. DT = 364€ - halbes Kindergeld= 272€ (Unterhalt).


    1150-272€= 878€


    da aber ein Selbstbehalt von 900€ dem Kind gegenüber besteht, muss
    er nur 250€ bezahlen.


    Ihm könnte aber eine zusätzliche Arbeit zu gemutet werden, um den
    Mindestunterhalt leisten zu können.



    lg
    edy

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