Unterhaltsberechnung für meinen Mann

  • Hallo zusammen,


    ich (w) habe nichts passendes über die Sufu finden können, daher formuliere ich mal meinen Fall einfach.


    Wir trennen uns kinderlos (auf mein Betreiben) nach fast 13 Ehejahren.

    Mein Mann ist seit seiner Prüfung (Maßnahme während seiner Arbeitslosigkeit) erwerbslos/arbeitssuchend. Diese war Ende Jan. 2018.

    Seitdem leben wir von meinem Teilzeitgehalt. Die Reserven sind aufgebraucht.

    Wir trennen uns friedlich, haben soweit auch alles zufriedenstellend aufgeteilt.

    Nun ist die Frage, wieviel Unterhalt ich ihm zahlen muss. Wir haben da unterschiedliche Informationen/Rechner gefunden.

    Wer legt den Unterhalt fest?

    Wir sprechen von einem Brutto von 3300 Euro (derzeit noch netto 2200 wg. günstiger Steuerklasse). Außerdem bediene ich noch den Restkredit für das Auto, welches ich fahre mit 220 Euro.

    Schlägt meine Schwerbehinderung irgendwie zu buche? Ich werde auch Pflegestufe beantragen (müssen), da ich den Haushalt nur extrem schwer alleine bewältigen kann.


    Ich bedanke mich schon mal für die Infos.


    Viele Grüße

    WiederSingle

  • Hallo,


    Nach dem Steuerklassenwechsel spätestens am 1.1.2021 dürfte dein Netto bei 2000 € liegen. Dieses Netto wird noch bereinigt.


    Dein bereinigtes Netto wäre dann ca. 1850€. Dein Selbstbehalt beträgt 1280€


    Der Trennungsunterhalt könnte dann ca. 550-600 € liegen.


    edy

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  • Muss man tatsächlich extra vor Gericht dafür?

    Wie unsinnig. Wenn eine offizielle Stelle berechnen würde, dass ich XY zu zahlen hätte, würde ich das machen. Da muss man doch nicht Gerichte für verstopfen und mein Geld verbrennen, dass ich dann lieber für die Zahlung nutzen würde. Seufz.

  • Hallo,


    wenn ihr getrennt seid, wird dein Bald-EX evtl. ALGII beantragen müssen. Das JC wird dann den Unterhaltsanspruch


    prüfen. Sie werden evtl. auch eine Berechnung durchführen. Wenn du dem zustimmst, ist es wohl ausreichend.


    Wenn nein wird ein Gericht entscheiden.


    edy

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  • Hi,


    da der Mann wohl kaum von dem Unterhalt leben kann (inkl. Wohnung u.s.w.), wird er zusätzlich aufstockend ein Fall von ALG II sein. Da wird dann auch gerechnet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass du deinen Selbstbehalt im Auge behältst, und eben dafür sorgst, dass die Bereinigung sauber ist. Wenn z.B. eine Haushaltshilfe unabdingbar ist, wegen Behinderung, dann könnte das auch in die Bereinigung mit einfließen.


    Gericht ist dann erforderlich, wenn man sich nicht einig wird. Nur, dass irgendjemand alles gratis macht, sorry, das gibt es nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Es geht nicht darum, dass irgendwer was -und schon garnicht alles- gratis machen soll.

    Es geht darum, dass die Kohle, die ich dann für das Gericht abdrücken müsste, für den Unterhalt fehlt. Ich könnte es schlicht und ergreifend nicht bezahlen, ich bin so schon tief in den Roten, weil ich vom Teilzeitgehalt den Spaß hier am Leben halte.

    Ich will das alles sauber über die Bühne bringen. Es liegt mir fern, ihn über den Tisch zu ziehen, aber ich muss auch noch meine Rechnungen zahlen können. Ansonsten kann ich auch gern in den Knast, weil ich meinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

    Abgesehen davon, dass man damit kein Gericht verstopfen müssen sollte.

    Die Jobcentertante hatte ihm damals gesagt, er müsse mich auf jeden Fall auf Unterhalt verklagen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Darum ging es.


    Sorry aber der Spruch regt mich grad echt auf.

    Ziehe mich hiermit erstmal zurück.

  • Den Spruch, dass ich alles umsonst erwarte, nehme ich nicht als Hilfestellung, sondern als bewußte Provokation deinerseits.

    Ausfallend ist anders. Und auch nicht mein Niveau.

  • Termin beim Anwalt ist außerdem bereits im werden. Der kann hoffentlich da eine klare Aussage über die Schritte und Möglichkeiten treffen.

    Wünsche euch alles Gute und viel Erfolg.

  • Hallo Wieder Single,


    So bald staatliche Leistungen beantragt werden muss man entweder die Berechnung des JC


    anerkennen, oder eben einen Titel vorlegen können.


    Es ist doch oft so,dass wenn es um Geld geht, die Partner doch noch "ganz gut verstehen ".


    Wenn man z.B. eine persönliche ( privater Vertrag) Abmachung hätte: " ich zahlt dir freiwillig 400€, den Rest kriegst du ja dann vom JC?, dann könnten ganz leicht "Finanz-Modelle" entstehen.


    edy

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