Unterhalt als Rentner

  • Hallo an alle,


    ich bin seit 3 Jahren Rentner und lebe seit einem halben Jahr von meiner Frau getrennt.

    Nach dem Trennungsjahr werde ich mich scheiden lassen.

    Habe ich Anspruch auf Unterhalt, jetzt und nach der Scheidung ?

    Sie verdient ca. 2.000 € und ich habe ca. 1.400 € Rente.


    Gruß... und gesund bleiben !!!


    Tango

  • Hallo Tango,


    bis zur rechtskräftigen Scheidung könntest du noch Trennungsunterhalt bekommen.


    Nachehelicher Unterhalt ist dann aber nicht so einfach zu bekommen.


    Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Renten-Punkte ausgeglichen.


    Die Frage ist, wie sich das auf deine Rentenhöhe auswirkt.


    Wie lange wart ihr verheiratet?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Edy,


    da wird ja nach der Scheidung bei der Frau auch nicht so viel verteilbares Einkommen übrig bleiben. Ab nächstem Jahr ungünstigere Steuerklasse, dann noch die Bereinigung des Einkommens. Und - keine Ahnung wie alt die Frau ist, aber, wenn sie in Rente geht, dann sieht es wieder schlecht mit Unterhalt aus.


    LG


    TK

  • Hallo edy und timekeeper,


    danke für Eure Antworten.

    Es schaut so aus, dass sie noch mindestens 20 Jahre arbeiten geht, ich also 85 bin wenn sie in Rente geht.:)
    Es ging mir nur mal um das Grundsätzliche. Und die Rentenpunkte dürften nicht zu hoch ausfallen, wir waren

    6 Jahre verheiratet. Und asie bekommt den Versorgungsausgleich eh erst wenn sie in Rente geht, oder ?


    Gruß Tango

  • Hi,


    nein, die Punkte werden schon jetzt ausgeglichen.


    Bei der Kürze der Ehe wird es wohl nichts mit nachehelichem Unterhalt.


    Ich hab mir nochmal die Konstellation durch den Kopf gehen lassen. Wirtschaftlich kommst du besser weg, wenn du verheiratet bleibst. Eben keine Reduzierung der Rente, du musst ihr ohnehin keinen Unterhalt zahlen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    es wäre aber möglich, auf den Versorgungsausgleich zu vezichten, wie ich gelesen habe.
    Leider kann mir wohl niemand sagen, was das Ganze ungefähr aus macht, da die Zahlen meiner Ex nicht vorliegen.

    Danke an alle für die Auskünfte. Mal sehen, wann das nächste Problem auftaucht. ;)

    Allen ein schönes Wochenende... und immer uffbasse !!


    Gruß Tango