Hallo Foristen,
im Januar 2020 trat das Angehörigenentlastungsgesetz (AEG) in Kraft.
Es war ein langer und aufregender Prozess, der zu dieser Neuregelung in der Sozialhilfe führte.
Ich habe die letzten 2 Jahre den Gesetzgebungsprozess begleitet, war auch bei Anhörungen im Bundestag, Bundesrat, habe Pro- und Kontraargumentationen verfolgt.
Gegner der Neuregelung beriefen sich dabei auch auf das bestehende Grundgesetz, das hier nicht mit dem AEG vereinbar sei.
Für mich war das aber eher ein Versuch, die entstehenden Kosten für die Länder und Kommunen, in Richtung Bund zu verschieben.
Wer sich noch an die finale Abstimmung im Bundesrat erinnert, wird sicher bemerkt haben, das der Bund hier eine Hintertür offen ließ und damit die Zustimmung der Länder erfolgte.
Nun zu meiner Frage zurück.
Steht das AEG im Widerspruch zum GG?
Seit 2004 haben wir in der Sozialhilfe die Grundsicherung (dann im SGB XII) verankert.
Bereits 1961 wurde das Bundessozialhilfegesetz eingeführt.
Wäre nicht hier schon die Frage der Vereinbarkeit angemessen gewesen?
Natürlich ist Sozialhilfe Nachrangig zu gewähren, ein wesentlicher Baustein des SGB, bevor die Allgemeinheit die Kosten für ein "menschenwürdiges Leben" übernimmt.
Auch die Rolle der Familie ist heute eine Andere als vor 50 Jahren.
Sollte ein Sozialsstaat nicht konsequenter handeln und den Rückgriff auf die Angehörigen generell abschaffen?
Gruß
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