Hallo,
mein Vater lebt seit 5 Jahren im Pflegeheim. Er wohnt in einem EZ mit eigenem Bad.
Aufgrund dieser 100.000 Grenze überlege ich nun, auch mal einen Antrag zu stellen.
Bisher habe ich die Differenz (Rente zu Heimkosten) je Monat getragen. (Mein Bruder zahlt nicht, war seit Jahren nicht mehr dort.)
Es gibt hierzu meinerseits einige Fragen zu einigen der Auflagen bzw. ob dann Antragstellung überhaupt Sinn macht.
Die wichtigste und entscheidende Frage ist aber, ob Vati dann in seinem EZ weiterhin bleiben darf oder in ein Doppelzimmer müsste.
Sonst ist eine (vermutlich) langwierige Antragstellung usw. ohnehin für mich hinfällig, weil ich meinen Vater unbedingt auf dem gleichen Standard im EZ lassen möchte.
Kennt sich hier jemand dazu aus?
Oder auch ob es Möglichkeiten gibt, dass - falls Antrag befürwortet würde - man die Differenz DZ / EZ dann eben selbst trägt.
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Wie ist das bei 2 Geschwistern?
Wenn beide unter der 100 T Grenze verdienen.
Wenn der eine z.B. alle Auflagen erfüllt (wird dann dessen Anteil - den er zahlen müsste - vom Sozialamt getragen?)
und der andere muss aber (da Auflagen nicht erfüllt) dann eben nur noch den Rest tragen.
Derzeit zahle ich ja 100 % (Differenz Rente Vati / zu Heimkosten).
Mit Antragstellung von mir, würde aber geprüft: 2 Kinder da. Eines (mein Bruder) erfüllt alle Auflagen: Hier übernimmt vermutlich Sozialamt anteilig die Kosten.
Den Rest muss ich tragen (das sind dann aber keine 100 % mehr), so vermute ich.
Ist das so? Wie wird bei 2 Geschwistern das gesplittet?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Rosemarie