... oder warten, bis die 10 Jahres-Frist auch hier (Wohnrecht) erklommen ist?
Zeitpunkt notarielle Austragung Wohnrecht + 10 Jahre = Antragstellung möglich, da kein Angriffspunkt mehr.
Dann bin ich save und erfülle alle Auflagen.
Keine Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre sozusagen.
Sehe ich das richtig so? Oder habe ich was übersehen?
Danke sehr und Grüßles
R.