Kindesunterhalt für 2 Kinder ,die Ausbildung beginnen und insgesamt 3 Kindern

  • Hallo,


    Ich verheiratet habe 3 Töchter 6, 17 und 19. Die beiden ältesten fangen eine schulische Ausbildung an die mit Bafög gefördert wird. Die Älteste wohnt bereits in einer Wohnung mit Freund , die andere dann im Internat. Wie ist das mit Bafög und Unterhalt? Ziehe ich das Kindergeld vom Unterhalt ab? Steht dann im Bafög-Bescheid die Höhe unseres Unterhaltanteiles ? Einer zahlt Miete einer nur Internatskosten . Wird das im Bafög berücksichtigt? Mietvertrag sollte nicht mit abgegeben werden. Wenn wir als Eltern Darlehen /Kredite zu begleichen haben, wird das im Selbstbehalt berücksichtigt. Wer kann mir den Unterhalt berechnen-Jugendamt? bUnd wieviel Selbstbehalt steht uns pro Kind zu , bei 3 Kindern so unterschiedlichen Alters und zwei , die bafögberechtigt sind? Wenn die Kinder je 100 Euro von den Großeltern bekommen , kann ich das zu 50 Prozent von der Unterhalzahlung abziehen, da es ja wie Kindergeld Einkommen der Kinder ist. Wenn die Kinder jobben, kann ich auch das zu 50% abziehen von Unterhaltsleistungen. Laut Bafög kann bis 450 Euro verdient werden ohne Anrechnung, aber Anrechnung auf Unterhaltzahlungen dann gegeben. Ich komme nicht mehr mit. Alles Neuland . Bafögbescheid noch nicht da. Kinder haben z.Zt. kein Einkommen trotz Miete und Internatskosten. Bitte um Rückmeldung danke für Hilfe.

  • Hallo Lena,


    bisschen viele Fragen auf einmal?


    der Selbstbehalt ist bei privilegierten Kindern 1160€ und bei nicht privilegierten Kindern 1400€.


    Nein im BAFöG kann kein Unterhaltsanteil stehen, das BAFöG-Amt kann den Unterhalt nicht berechnen.


    Zuwendungen von den Großeltern können i.d.R. nicht angerechnet werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,

    ja , die vielen Fragen beschäftigen uns auch alle derzeit.

    Wir als Eltern sind ja verheiratet, heißt das Selbstbehalt für beide oder pro Elternteil? Aber das Bafögamt berechnet doch Bafög und die Differenz für den Unterhalt pro Kind , der sich dann noch ergibt, ist doch von uns als Eltern noch zu zahlen . Wenn ich die Differenz als Laie nicht selber berechnen kann und das Bafögamt mir nichts vorgibt , woher sollen wir dann unseren Unterhaltanteil kennen ? Jedes Kind bekommt doch Bafög plus Unterhalt . Beim Bafög wird ja auch unser Einkommen mit Selbstbehalt mit verrechnet plus weitere Kinder die berücksichtigt werden...?

  • Hallo Lena,


    deine Fragen sind ja erklärlich.

    Gibt es denn schon Bescheide zum Bafög?

    Wenn nicht, hast du schonmal einen Bafögrechner bemüht.

    Die Kriterien für das Bafög sind sehr stringend und ob überhaupt was gezahlt wird hängt auch von Einkommen der Eltern ab.

    Für deine beiden Töchter sind das nun auch noch unterschiedliche Modelle.

    Deine volljährige Tochter muss es mit euch aushandeln, es sind ja ihre Ansprüche.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    die volljährige Tochter rückt auch, da nicht mehr priviligiert, nach hinten in der Rangigkeit. Die minderjährigen Kinder gehen vor, erst, wenn deren Ansprüche befriedigt sind, kommt das große Kind dran. Und, das Kindergeld geht voll in die Berechnung mit ein.


    Noch ein klarstellender Hinweis: Das BaföG Amt bezieht natürlich das Einkommen in die Berechnung der Höhe des Anspruchs mit ein. Allerdings ist das keine familienrechtlich belastbare Berechnung. Sie ist einfacher, pauschaler. Die Folge davon ist, dass daraus keinerlei familienrechtlichen Ansprüche der Kinder herzuleiten sind. Da muss immer neu gerechnet werden.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    genau , „da muss neu gerechnet werden.“ Aber muss ich dazu dann zum Anwalt für Familienrecht? Denn ich kann es nicht berechnen als Laie und das Bafög Amt berechnet die Bafögsumme pauschaler. Wenn die beiden Kinder ihre Bafögsumme bekommen, bekommt doch jeder noch Kindesunterhalt , oder nicht? Und ich weiß nicht in welcher Höhe und bei 3 Kindern muss ich auch genau hinsehen.X/:/. Danke für Antworten. :)

  • Lena, das kommt drauf an.


    Du bist verheiratet, ich gehe mal davon aus, dass das gemeinsame Kinder sind. Sonst müsste man noch mal anders rechnen. Bereinige euer gemeinsames Einkommen, da gibt es genug Hilfestellungen im Netz, und schau insoweit in die Richtlinen deines Oberlandesgerichts. So, daraus lässt sich dann der Anspruch der minderjährigen Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen. Hiervon ist dann für das BaföG berechtigte Kind eben dieser Betrag in Abzug zu bringen, das Kindergeld fließt dann nur indirekt in die Berechnung mit ein. Ist nur dann relevant, wenn ihr weniger als den Kindergeldbetrag an aufstockenden Unterhalt zahlt. Dann wäre das Kindergeld voll abzugeben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Ich habe jetzt die Bafög-Bescheide und dort steht ja doch die Höhe , die vom Einkommen der Eltern anzurechnen ist. Dies entspricht laut dem Bescheid ca. der Höhe des Kindergeld pro Kind. Wir würden also jetzt Ist das Kindergeld dazuzahlen und dann kommen die Kinder jeweils auf ihren Bafög-Grundsatz laut Bescheid. Meine Frage: Oder ist jetzt das Kindergeld schon in der Berechnung am Grundbedarf BAföG an sich mit eingegangen oder nicht ? Danke !