Hallo Zusammen,
die Exfrau meines Mannes möchte jetzt den Unterhalt berechnen lassen. daher hat mein Mann im Juni ein Schreiben bekommen seine Verdienste offen zu legen.
Da mein Mann erst seit September 2019 in Anstellung steht (vorher hat er studiert und wurde durch seine Eltern finanziell unterstützt) Bis August 2019 hatte er keine Einkommen, was hätte in die Berechnung einfließen können
Jetzt hatten wir nicht gelesen, dass die Beistandschaft ab April 2020 den Unterhalt berechnen will und blöderweise die Abrechnungen von Mai und Juni mitgeschickt. Insgesamt können aber keine 12 Monate als Grundlage herangezogen werden. Darf die Beistandschaft demnach die Monate Mai und Juni reinrechnen wenn man normalerweise die vorangegangenen Monate nimmt. Also, darf in die Berechnung ab einem Zeitpunkt ein Zukunftswert genommen werden? Die Beistandschaft meint ja. wir hätten aber gern eine Grundlage auf die sie sich berufen kann. oder gibt es Vorgaben dazu?
Anmerkung: Mein Mann hat die Jahre zuvor immer zuverlässig den vereinbarten Kindesunterhalt gezahlt. 3 Jahre wurde er monatlich von seinen Eltern unterstützt, erzielte keine Einnahmen die Unterhaltsrelevant wären und hat trotzdem jeden Monat die vereinbarte Summe überwiesen (in Summe 23.400€ oder 650€/Monat) die er nicht hätte zahlen müssen.
Seine Exfrau hat auch nicht mit ihm gesprochen, dass sie mehr benötigt oder das etwas ansteht. Er hat sich auch immer an allen weiteren Kosten wie Konfirmation, Klassenfahrten, Ausflügen oder Skifreizeiten beteiligt. Daher sehen wir es gerade nicht ein, dass Werte Herangezogen werden um den Unterhalt bzw. das Monatseinkommen zu erhöhen.
Ich danke für eure Antworten