Hallo,
Mein Sohn ist im Dezember'19 volljährig geworden. Der Unterhalt wurde letztmalig von dem Jugendamt /Beistandschaft berechnet. Nun kam raus, daß er wohl nicht mehr privilegiert ist. Er hat eine Art Vorbereitungsjahr gemacht, ohne dieses könnte er die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger nicht beginnen können. Vor dem Vorbereitungsjahr hatte er schon den erw. Sek. 1. Daher wurde er als nicht privilegiert eingestuft. Nun dachte ich, dass er in der Ausbildung noch etwas Unterhalt bekommen würde, aber er zählt wohl immer noch als nicht privilegiert. Er bekommt zwar nach Beendigung die Fachhochschulreife aber laut Jugendamt sei die Ausbildung vorrangig.
Wir haben noch einen Sohn (16,5 J.) zusammen, der vielleicht bald eine Ausbildung beginnt. Dieser hat aber nur den Hauptschulabschluss. Würde es denn da das selbe bedeuten wenn er volljährig wird, oder würde er noch als privilegiertes Kind gezählt, weil er die Schulbildung verbessert? Theoretisch müsste es genauso sein wie bei dem älteren oder?
Ich möchte es vorher gerne wissen, da ich mich ja auch neu organisieren muss, finanziell.
Der Große bekommt ja nun keinen Unterhalt mehr und verdient leider nur sowenig, dass er noch nicht mal seine Unkosten im Monat damit decken kann. Daher hat er jetzt Bafög beantragt.
Ich bin, vor der Aussage vom Jugendamt, davon ausgegangen, dass bis Ende der Ausbildung Unterhalt bezahlt werden muss. Natürlich muss ich auch für den volljährigen zahlen. Das weiß ich.
Wonach richtet sich denn in der Ausbildung ob das Kind privilegiert ist oder nicht?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Liebe Grüße
Tanja