Unterhalt volljähriges Kind in Ausbildung

  • Hallo,


    Mein Sohn ist im Dezember'19 volljährig geworden. Der Unterhalt wurde letztmalig von dem Jugendamt /Beistandschaft berechnet. Nun kam raus, daß er wohl nicht mehr privilegiert ist. Er hat eine Art Vorbereitungsjahr gemacht, ohne dieses könnte er die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger nicht beginnen können. Vor dem Vorbereitungsjahr hatte er schon den erw. Sek. 1. Daher wurde er als nicht privilegiert eingestuft. Nun dachte ich, dass er in der Ausbildung noch etwas Unterhalt bekommen würde, aber er zählt wohl immer noch als nicht privilegiert. Er bekommt zwar nach Beendigung die Fachhochschulreife aber laut Jugendamt sei die Ausbildung vorrangig.

    Wir haben noch einen Sohn (16,5 J.) zusammen, der vielleicht bald eine Ausbildung beginnt. Dieser hat aber nur den Hauptschulabschluss. Würde es denn da das selbe bedeuten wenn er volljährig wird, oder würde er noch als privilegiertes Kind gezählt, weil er die Schulbildung verbessert? Theoretisch müsste es genauso sein wie bei dem älteren oder?


    Ich möchte es vorher gerne wissen, da ich mich ja auch neu organisieren muss, finanziell.

    Der Große bekommt ja nun keinen Unterhalt mehr und verdient leider nur sowenig, dass er noch nicht mal seine Unkosten im Monat damit decken kann. Daher hat er jetzt Bafög beantragt.


    Ich bin, vor der Aussage vom Jugendamt, davon ausgegangen, dass bis Ende der Ausbildung Unterhalt bezahlt werden muss. Natürlich muss ich auch für den volljährigen zahlen. Das weiß ich.


    Wonach richtet sich denn in der Ausbildung ob das Kind privilegiert ist oder nicht?


    Vielen Dank schon mal im voraus.


    Liebe Grüße

    Tanja

  • Tanja


    diesmal hat das Jugendamt mal recht. Der Große ist nicht mehr privilgiert, abgesehen bist auch du ab Volljährigkeit gleichermaßen zur finanziellen Unterstützung des Kindes verpflichtet.


    Nun zum jüngeren Kind. Wenn es 18 ist, nicht mehr in der klassischen Schulausbildung, dann ist es nicht mehr priviligiert. Abgesehen davon müsstest du auch ab da Unterhalt zahlen, und jedenfalls geht das Kindergeld voll in die Berechnung mit ein.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Ich habe eben durch Zufall auch gelesen, dass er nur in einer allgemeinen Schulbildung als privilegiert gilt.


    Dass ich genauso Unterhaltspflichtig bin, weiß ich. Ist ja auch kein Problem.


    Der andere Sohn ist ja erst 16 Jahre alt. Da würde es dann bedeuten dass er bis zur Volljährigkeit als privilegiertes Kind gilt und normal Unterhalt bekommt. Abzüglich die Hälfte seines bereinigten Nettoeinkommens?

    Habe ich das so richtig verstanden?

    In der Ausbildung werden ja 90€ pauschal abgezogen außer man kann höhere Ausgaben darlegen oder? Die Monatskarte kostet schon alleine 115€. Was zählt denn noch dazu?


    Liebe Grüße

    Tanja

  • Wie meinst du das jetzt? Habe ich irgendwie was falsches geschrieben?


    Ich habe doch nur noch mal gefragt wie die Berechnung bei dem Minderjährigen Sohn ausschaut...


    Lg

    Tanja