Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen .
Meine Mutter ist seit längerem im Pflegeheim mit Pflegegrad 2, Demenz. Bisher hat sie den Unterschiedsbetrag zwischen ihrer Rente und den Heimkosten (abzgl. Anteil der Pflegekasse) aus eigenem Bankguthaben bestritten. Kein weiteres Vermögen oder Einkünfte. Jetzt kommt ihr Banksaldo langsam in den Bereich von 5.000 EUR, Schonvermögen. Mein Einkommen liegt weit unterhalb der 100.000 EUR p.a.
Wann wäre der Zeitpunkt, beim Sozialamt den Antrag auf Hilfe zur Pflege zu stellen ?
Ich frage deshalb, weil die monatl. Heimkosten (abzgl. der Erstattung der Pflegekasse für Pflegegrad 2) immer anfangs des Monats für den gesamten laufenden Monat von ihrem Konto abgebucht werden (also z.B. am 07. August 2.300 EUR für den August), aber die Rente ihrem Bankkonto erst am Monatsletzten (also z.B. 1.600 EUR am 30. August) gutgeschrieben werden. Wenn sie also beispielsweise am 01. August einen Kontostand von 6.800 EUR Guthaben hat, würde am 7.8. das Pflegeheim 2.300 EUR abbuchen und der Kontostand beträge 4.500 EUR am 07.08. Also unter dem Schonvermögensbetrag von 5.000 EUR. Allerdings kämen am 30.08. wieder 1.600 Rentengutschrift auf dem Bankkonto an, der neue Kontostand beträge dann 6.100 EUR. Am 07.09 im nächsten Monat bucht wieder das Pflegeheim 2.300 EUR ab, der Kontostand beträge dann 3.800 EUR. Renteneingang 30.09. 1.600 EUR = Kontostand per 30.09. 5.400 EUR. Pflegeheim bucht ab 07.10. 2.300 EUR = Kontostand 3.100 EUR am 07.10., Renteneingang 1.600 am 30.10. = Kontostand 4.700 EUR.
Weiß jemand, wie man da am besten vorgeht ?
Viele Grüße
Sohnemann