Ehegattenunterhalt möglich?

  • Hallo Forum,
    meine Frau hat sich vor über einem Jahr von mir getrennt und lebt seitdem in einem Eheähnlichen Verhältniss mit ihrem neuen Partner. Sie hat also nie alleine gelebt. Im März diesen Jahres hat sie die Scheidung eingereicht und auch einen Anwalt genommen. Wir hatten uns vorher in allen Punkten gütlich getrennt und auch Kinder haben wir keine, weder Eheliche noch aus vorherigen Beziehungen. Wir haben beide einen festen Job in dem meine Frau ca. 1400.- Netto und ich ca. 900.- Netto/Mon. verdiene. Da aber niemand in diesen Zeiten was zu verschenken hat ist meine Frage:


    - Macht es Sinn Ehegattenunterhalt zu beantragen?
    - Würde ich überhaupt Ehegattenunterhalt bekommen?
    - Entstehen mir Nachteile in irgendeiner Form wenn ich es nicht tue?


    Es geht mir auch gar nicht um die Höhe des Betrages sondern eher um Rechtlichen Nachteile.


    Zur Erklärung:
    Wenn ich jetzt keinen Ehegattenunterhalt beantrage und später mal von einem Amt Leistungen in Anspruch nehmen muss (z.b.Wohngeld), das Amt dann feststellt das ich auf Leistungen verzichtet habe die mir ja eigentlich zugestanden hätten dann könnte das evtl. eine Leistungszahlung verhindern.


    Vielen Dank schon mal im Vorraus


    Gruss
    TomStorm

  • Hallo TomStorm,


    Es könnte durchaus Sinn machen erstmal Trennungsunterhalt zu
    verlangen.


    Verzichten kannst du auf alles, so lange du nicht irgendwelche Leistungen
    von Ämtern in Anspruch nehmen musst,denn ab diesem Zeitpunkt wäre
    die Abmachung nicht mehr gültig.



    lg
    edy

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