Bafög - Unsicherheit

  • Hallo,


    hab mal eine Frage wegen Bafög. Die Tochter meines 2. Mannes bekommt seit letztes Jahr Bafög. Wir haben letztes Jahr alles ausgefüllt von den vorherigen zwei Jahren. Mein Mann sollte dann noch 199,- Euro zahlen, da er aber zwischenzeitlich krank war und in Rente gegangen ist, haben wir einen Aktualisierungsantrag gestellt und er musste nichts mehr bezahlen, da er weit unter dem Selbstbehalt liegt.

    Jetzt zur Frage: Heute haben wir wieder einen Antrag zugeschickt bekommen. Darin wollen sie wieder den Lohnsteuerbescheid von 2018 und 2019. 2018 hatten wir aber zusammen den Lohnsteuerausgleich gemacht und einiges wiederbekommen. Wenn wir das alles wieder hinschicken, soll mein Mann wahrscheinlich wieder bezahlen, aber es hat sich ja an seinem Einkommen seit dem Aktualisierungsantrag von 2019 nichts geändert. Warum sollen wir wieder das Einkommen von 2018 angeben, obwohl er aktuell immer noch total unter dem Selbstbehalt liegt. Dieser ganze Papierkram nervt mich zusehends.


    Danke, dass ich mich ausheulen durfte. ;(

  • Hallo TK,


    danke für deine Antwort. Mein Mann bekommt eine EM-Rente, erstmal befristet bis Ende November 2022. Wird aber wahrscheinlich weitergezahlt, weil sich sein Gesundheitszustand eher noch verschlechtert hat. Ansonsten wäre er halt nur von mir abhängig. Arbeiten kann er nicht mehr.

    LG Andrea

  • Hallo Murphy,


    Ich lese immer wieder: das BAFöG-Amt errechnet den noch zu zahlenden Unterhalts-Restbetrag der Eltern an das Kind.


    Das BAFöG-Amt hat doch gar nicht die nötigen Unterlagen, die zur Bereinigung der Einkommen dienen.


    z.B. km-Kosten zur Arbeit, sekundäre Altersvorsorge usw.



    Das BAFöG-Amt kann m.E. nur eine "Empfehlung" aber keine Verpflichtung aussprechen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Morgen edy,


    völlig zutreffend. Das Amt legt lediglich seine Berechnungsgrundlage offen. Die kann mit der familienrechtlichen Bewertung übereinstimmen, muss aber nicht. So wird das Amt z.B. nie prüfen, ob überhaupt noch ein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht, oder ob dieser z.B. verwirkt ist wegen fehlender Zügigkeit der Ausbildung.


    Herzlichst


    TK