Ehescheidungsfolgevereinbarung Wechselmodell

  • Guten Abend,


    meine Frau ist am 1.11.2019 ausgezogen und seitdem haben wir aus meiner Sicht erfolgreich das Wechselmodell gelebt. Ende Mai 2020 haben wir eine Ehescheidungsfolgevereinbarung unterschrieben in der unter Anderem das Wechselmodell als beste Lösung für das Kind vereinbart wird. Auch die Finanzen werden geregelt. 2 Wochen danach sagt meine Frau Sie möchte wegziehen und wie lange das jetzt noch so gehen soll. Sie geht ans Gericht und beantragt alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht. Das Jugendamt sieht darin keinen Kindesvorteil, daher wird ein Gutachter beauftragt. Die Frau schreibt mir, dass Sie das Wechselmodell noch nie für gut erachtet hat und es aus ihrer Sicht schon immer schädlich für das Kind war und nie im Interesse dessen (aus meiner Sicht absolut falsch). Dennoch hat sie aber ja unter diesen Voraussetzungen die Vereinbarung notariell unterschrieben.

    Die damit verbundenen Fragen:


    kann Sie keine 3 Monate nach der Vereinbarung einfach das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht einklagen?


    welche Auswirkungen auf die Vereinbarung bzw. sogar auf ihre Sorgerechtsfähigkeit (Betrug, kriminelle Energie, Vereinbarung trotz fehlender Absicht, Mann zur Abwicklung der Finanzen bewogen gegen „Verkauf des Kindes durch Teilung der Betreuung) hat ihre Aussage dass Sie nie der Meinung war dass das Wechselmodell gut ist und praktiziert werden sollte (wodurch aus meiner Sicht nun auch Probleme mit dem Kind kommen - die sie mir in die Schuhe schieben möchte).

    Vielen Dank für den ein oder anderen Hinweis und freundliche Grüße


    Tom

  • Hallo Tom.


    Wie alt ist das Kind?


    Könntest du das Kind "alleine" betreuen?


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Guten Morgen und vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Kind wird bald 5 Jahre alt und ich bin zwecks Betreuung in Teilzeit gegangen, der Hauptwohnsitz liegt bei mir, die voraussichtlich künftige Schule in Fußwegentfernung von Arbeitgeber und meinem zu Hause, ich wohne im Eigentum (die Frau in einer kleinen Mietwohnung) und meine finanzielle Situation ist gesichert. Also ja, ich könnte unser Kind auch komplett alleine betreuen, zumal ihre Oma bei mir im Haus wohnt und unterstützen kann. Meine Frau hat keinerlei Verwandtschaft hier.

  • Ich stimme vollkommen zu. Es ging ja auch um die Frage der Unterzeichnung der Folgevereinbarung Ende Mai, obwohl das nie beabsichtigt war durch die Unterzeichnerin und seitdem alles getan wird um das Wechselmodell zum scheitern zu bringen obwohl es dem Kind bisher damit gut ging - was das Jugendamt auch so sieht und keinen Mehrwert in der alleinigen Betreuung sieht.


    Ein solches Dokument ohne die Absicht zu unterzeichnen ist aus meiner Sicht betrügerisch und zeugt nicht von Erziehungsfähigkeit.

  • Hallo Tom,


    Wenn ich Richter wäre, würde ich versuchen neutral zu entscheiden.


    Dann wäre es egal bei wem das Kind wohnt.


    Durch das WM hast du gezeigt das du es kannst.


    Die finanzielle Zukunft scheint gesichert zu sein.


    Das Kind wird Kontiunität haben (auch mit der Oma im Rücken.)


    Du solltest dir einen erfahrenen Anwalt zur Seite holen.


    Vielleicht kannst du das Aufenthalts-Bestimmungsrecht bekommen?


    edy

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  • Gerichtstermin vorbei. Das Ganze wird jetzt durch ein familienpsychologisches Gutachten bewertet. Jugendamt sagt „Wechselmodell sollte beibehalten werden da die alleinige Betreuung durch Mutter dem Kind keinen Mehrwert bietet und das Kind bei Beiden bleiben möchte im Wechsel“ Hat jemand zum Thema familienpsychologisches Gutachten Hinweise? Worum geht es dabei? Wie läuft so etwas ab? Herzlichen Dank.

  • Dankeschön, ja das stimmt. „Offiziell“ möchte sie ja auch nicht wegziehen- daher sagt Jugendamt „der eine sagt der andere sagt“ - das wird aber doch bei einem Gutachter genauso sein?!

  • Nur mal ein Frage dazu.


    Was war Anlass des Gerichtstermins?

    Aus deiner Eingangsschilderung würde ich den Schluss ziehen, das es genau um diesen Umzugswunsch der Mutter geht.

    Folge dem Rat von edy und beantrage selber das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Gruß


    frase

  • Nein, der Anlass des Termins war dass die Mutter der Meinung ist, dass das Wechselmodell nun plötzlich schädlich für unser Kind sei und sie daher aufgrund der bei ihr für das Kind mehr vorhanden Stabilität das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht beantragt. Das Modell wurde seit letztes Jahr gelebt und es gab nie Probleme für das Kind. Erst nach der Unterzeichnung der Folgevereinbarung und damit finanziellen Regelung im Mai diesen Jahres gab es zunehmend Streitigkeiten zwischen uns - den Eltern - und die Tochter meinte plötzlich bei mir dass sie doch bei mir bleiben wolle. Das kommuniziert an die Mutter war zu viel weshalb sie so reagiert - obwohl Tochter es bei beiden gut geht - dennoch sieht die Mutter es nicht so und sagt es sei schädlich und „Folgeschäden“ beim Kind zu erwarten weil es in zwei Haushalten und ohne festen Bezug aufwächst.

  • ich habe Beibehaltung des Wechselmodells beantragt und hilfsweise - falls dem nicht entsprochen wird - alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht - aufgrund der konträren Anträge nun das psychologische Gutachten.