Guten Abend,
meine Frau ist am 1.11.2019 ausgezogen und seitdem haben wir aus meiner Sicht erfolgreich das Wechselmodell gelebt. Ende Mai 2020 haben wir eine Ehescheidungsfolgevereinbarung unterschrieben in der unter Anderem das Wechselmodell als beste Lösung für das Kind vereinbart wird. Auch die Finanzen werden geregelt. 2 Wochen danach sagt meine Frau Sie möchte wegziehen und wie lange das jetzt noch so gehen soll. Sie geht ans Gericht und beantragt alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht. Das Jugendamt sieht darin keinen Kindesvorteil, daher wird ein Gutachter beauftragt. Die Frau schreibt mir, dass Sie das Wechselmodell noch nie für gut erachtet hat und es aus ihrer Sicht schon immer schädlich für das Kind war und nie im Interesse dessen (aus meiner Sicht absolut falsch). Dennoch hat sie aber ja unter diesen Voraussetzungen die Vereinbarung notariell unterschrieben.
Die damit verbundenen Fragen:
kann Sie keine 3 Monate nach der Vereinbarung einfach das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht einklagen?
welche Auswirkungen auf die Vereinbarung bzw. sogar auf ihre Sorgerechtsfähigkeit (Betrug, kriminelle Energie, Vereinbarung trotz fehlender Absicht, Mann zur Abwicklung der Finanzen bewogen gegen „Verkauf des Kindes durch Teilung der Betreuung) hat ihre Aussage dass Sie nie der Meinung war dass das Wechselmodell gut ist und praktiziert werden sollte (wodurch aus meiner Sicht nun auch Probleme mit dem Kind kommen - die sie mir in die Schuhe schieben möchte).
Vielen Dank für den ein oder anderen Hinweis und freundliche Grüße
Tom