ich hatte am 28.4.10 mal wieder einen Gerichtstermin, an dem ich von irgendeinem neuen BGH-Urteil zum Unterhalt für den Ex-Partner gehört habe. Leider habe ich es versäumt, mir das AZ zu notieren. Aber das Urteil ist brandneu. So weit ich mich erinnere vom 24.03.2010. Irgendwie geht es dabei um während der Ehezeit entstandene Nachteile wegen was weis ich was. und deren Nachweis. Offenbar muss der Unterhaltefordernde nun den Beweis antreten. Wer weis da was genaueres drüber? Eventuell auch den kompletten Wortlaut dieses Urteils und alles, was so dazu geschrieben wurde.
Danke im Voraus
felline:)