Kindesunterhalt 1“altes“ und 2“neue“

  • Hallo zusammen,

    meine Situation: habe 14jähriges Kind mit Ex(nicht verheiratet). Bin nun mit neuer Frau verheiratet und haben 2 Kinder zusammen, 3 und 1 Jahr. Bin Pflegekraft und Gehalt der letzten 12Monate inkl. Corona Bonus 1000€ beträgt 2226€-bereinigt mit 5%=2114€.

    Also wäre ich in Einkommensstufe 2 mit 420€ Kind 1 und jeweils 286€ Kind 2 und 3(102€ bereits abgezogen).

    Da ich aber nicht auf mein Bedarfskontrollbedarf von 1400€ komme,

    werde ich dann ein Stufe 1 herabgesetzt und habe dann eine Unterhaltspflicht von 395€ für meine 14 jährige Tochter (102€ bereits abgezogen)???

    Ist meine Rechnung korrekt oder kommt noch mehr dazu, da ja der Bedarfskontrollbedarf ja in Stufe 1 auch sinkt?

    Danke für eure Unterstützung im Vorfeld.

  • Hallo fma,


    die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsverpflichteten aus.


    Du hast aber 3 Kinder,bist also mindestens 3 Personen Unterhalt verpflichtet (evtl. auch noch deiner Frau)


    es dürfte also eine herunter Stufung vorgenommen werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,

    Danke für schnelle Antwort.


    Die 395€ ist ja der Mindestbedarf.
    Unterhaltsrechner spucken teilweise unterschiedliche Zahlen aus. Unterhaltspflicht 406€ Kind 1 und Unterhaltsberechtigte Kinder 2 und 3 277€.

    Selbstbehalt 1160€.
    Mir geht es nicht um 11€, aber ich möchte es verstehen und nachvollziehen können, wenn ich Berechnung vom Anwalt seitens meiner Ex erhalte.

  • Hallo,


    Du hast mit einer Pauschale von 5% gerechnet.


    Kannst du höhere Kosten nachweisen, kannst du über die 5% hinausgehen.


    sieh mal hierbei deinem OLG in den Leitlinien nach, siehe unter Bereinigung des Einkommen.



    https://www.dfgt.de/index.php?tid=15


    bei Fragen ,gerne wieder hier.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)