Wie hoch ist der Kinder- und Ehegattenunterhalt in folgendem Fall?

  • Hallo zusammen,

    leider muss ich mich mit folgender Frage an euch wenden, weil sie aktuell auf mich zukommt.

    Meine Frau hat sich vor 2 Tagen von mir getrennt und es stellt sich für mich nun die Frage, wieviel Unterhalt auf mich zukommt. Unser 1. Kind ist im August 2016 geboren, hier nahm meine Frau 12 Monate Erziehungszeit. Im Mai 2018 kam unser 2. Kinder zur Welt, wieder 1 Jahr Erziehungszeit meiner Frau. Danach arbeitete sie von Mai 2019 bis Dezember 2019 35%, ich 100%. Für 2020 haben wir entschieden, dass sie 50% arbeitet, ich 85%. Ich habe aktuell Lohnsteuerklasse 3, sie 5, mein derzeitiges Netto beträgt 2750 Euro, das meiner Frau 1200 Euro, die Zins- und Tilgungsrate für unser Haus beträgt 1300 Euro, ob und wer das Haus behält steht noch nicht fest. Durch die Trennung hat meine Frau jetzt ab 1.11.2020 wieder Erziehungszeit beantragt, für wie lange weiß ich nicht (weiß jemand wie lange sie noch maximal könnte?). Ich gehe daher davon aus, dass sie ab November erst mal kein Einkommen mehr hat auf unbestimmte Zeit. Ab 2021 werde ich wieder zu 100 % arbeiten.

    Nun zu meinen Fragen: welcher Kindesunterhalt für beide Kinder kommt auf mich zu? Ebenso Unterhalt für meine Frau? Macht es einen Unterschied wer das Haus behält und die Rate dafür zahlt? Sind noch weitere Daten zur Berechnung nötig?

    Vielen Dank schon mal für eure Antwort.

  • Hi,


    ich fang mal an, vielleicht macht dann jemand anderes weiter, oder du kannst dann selbst rechnen.


    1. Unterhalt für dieses Jahr: Du nimmst dein Gehalt der letzten 12 Monate, dazu kommen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlung. Diesen Betrag dividierst du durch 12, dann hast du dein Monatseinkommen. Dieses kannst du noch bereinigen, schau mal in die Leitlinien deines OLG, da wirst du fündig werden. Der größte Posten sind wahrscheinlich berufsbedingte Aufwendungen. Evtl. kommen noch andere Beträge dazu, musst du dich mal einlesen.


    Dann kannst du aus der Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt ablesen, der ist dann an die Frau auszukehren. So, jetzt zum Ehegattenunterhalt. Vom Rest ist dann Ehegattenunterhalt zu zahlen. Allerdings hast du einen Selbstbehalt von knapp 1300 €. Der muss dir verbleiben.


    2. Unterhalt ab kommendem Jahr: Berechnung wie oben dargestellt, allerdings werden da wegen der Veränderungen nicht die vergangenen 12 Monate genommen, sondern das aktuelle Gehalt unter Einbeziehung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld u.s.w. Bitte die Änderung der Steuerklasse nicht vergessen. Dann weißt du, wo du stehst. Bitte auch nicht vergessen, dass das hälftige Kindergeld unterhaltsmindernd einzuberechnen ist.


    Wie lange ist Ehegattenunterhalt zu zahlen? Grundsätzlich für ein Trennungsjahr, evtl. bis zur Scheidung. Oder aber, bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Evtl. länger, wenn die Frau nachweisen kann, dass es ihr völlig unmöglich ist, auch nur teilzeitig zu arbeiten. Aber auf keinen Fall so lange, wie ein Anspruch auf Elternzeit besteht. Ohne jetzt Einzelheiten zu berechnen, wird deine Frau doch für eine überschaubare Zeit zum Sozialfall werden.


    Die Situation mit dem Haus kann nicht noch nicht einschätzen. Wenn sie mit den Kids im Haus bleibt, wird sie dir (ich gehe mal davon aus, dass es euch beiden gehört) für deine Hälfte Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Auch müsste sie sich am Abtrag beteiligen, an den Nebenkosten. Das haut alles nicht hin. Wahrscheinlich wird sie schon von November an aufstockend ALG II beantragen müssen. Wenn Interesse an dieser Berechnung besteht, lass es uns wissen.


    Herzlichst


    TK