Hallo in die Runde!
Die Scheidung von meiner Ehefrau steht kurz bevor. Wir haben gemeinsames Sorgerecht für unseren 13 Jährigen Sohn "gewählt". Jedes zweite Wochende(Freitag-Sonntag), jeden Mittwoch und im Urlaub wohnt mein Sohn bei mir. Ich werde Unterhalt für ihn leisten nach Düsseldorfer Tabelle.
Mir stellen sich jetzt noch Fragen:
-Da mein Sohn an 4 von 14 Tagen und im Urlaub bei mir ist, kann der Unterhalt gekürzt werden?
-Was ist wenn mein Sohn krank ist? Wer ist zuständig für Arztbesuche?
-Was ist z.B. wenn eine Zahnspange für meinen Sohn fällig ist, muss meine Frau diese zahlen, da sie ja Unterhalt für ihn bekommt oder muss ich noch die Hälfte dazu geben?
-Meine Frau hat sich neu verliebt in jemanden in Bayern. Wenn Sie dahin ziehen will und mein Sohn bei Ihr wohnen möchte, ist es dann einfach so, daß ich meinen Sohn ziehen lassen muss?
-Wenn mein Sohn dann bei mir wohnen möchte, wenn meine Nochfrau wegzieht, dann muss sie mir Unterhalt für meinen Sohn zahlen, oder wie ist das?
-Ich bin auch wieder in einer neuen Beziehung. Meine Freundin hat eine 10 jährige Tochter. Die Kinder untereinander verstehen sich noch nicht so gut. Ich würde gern mal eine Woche alleine Urlaub mit meiner Freundin machen können. Meine Frau wird wieder berufstätig und wird was dagegen haben. Kann ich einfach die festlegen, dass z.B. mein Herbsturlaub ohne meinen Sohn erfolgt? Wo ist sowas geregelt?
Gibt es evtl. gute Lektüre, wo man solche und andere Fragen beantwortet bekommt?
Beste Grüße aus Gütersloh