Regelungen nach Scheidung in Bezug aufs Kind

  • Hallo in die Runde!



    Die Scheidung von meiner Ehefrau steht kurz bevor. Wir haben gemeinsames Sorgerecht für unseren 13 Jährigen Sohn "gewählt". Jedes zweite Wochende(Freitag-Sonntag), jeden Mittwoch und im Urlaub wohnt mein Sohn bei mir. Ich werde Unterhalt für ihn leisten nach Düsseldorfer Tabelle.


    Mir stellen sich jetzt noch Fragen:


    -Da mein Sohn an 4 von 14 Tagen und im Urlaub bei mir ist, kann der Unterhalt gekürzt werden?


    -Was ist wenn mein Sohn krank ist? Wer ist zuständig für Arztbesuche?


    -Was ist z.B. wenn eine Zahnspange für meinen Sohn fällig ist, muss meine Frau diese zahlen, da sie ja Unterhalt für ihn bekommt oder muss ich noch die Hälfte dazu geben?


    -Meine Frau hat sich neu verliebt in jemanden in Bayern. Wenn Sie dahin ziehen will und mein Sohn bei Ihr wohnen möchte, ist es dann einfach so, daß ich meinen Sohn ziehen lassen muss?


    -Wenn mein Sohn dann bei mir wohnen möchte, wenn meine Nochfrau wegzieht, dann muss sie mir Unterhalt für meinen Sohn zahlen, oder wie ist das?


    -Ich bin auch wieder in einer neuen Beziehung. Meine Freundin hat eine 10 jährige Tochter. Die Kinder untereinander verstehen sich noch nicht so gut. Ich würde gern mal eine Woche alleine Urlaub mit meiner Freundin machen können. Meine Frau wird wieder berufstätig und wird was dagegen haben. Kann ich einfach die festlegen, dass z.B. mein Herbsturlaub ohne meinen Sohn erfolgt? Wo ist sowas geregelt?


    Gibt es evtl. gute Lektüre, wo man solche und andere Fragen beantwortet bekommt?



    Beste Grüße aus Gütersloh

  • Hi,


    wenn Juristerei in einem Lexikon niederlegbar wäre, dann bräuchte man nicht 5 Jahre Studium + 2,5 Jahre Referendarausbildung. Glaub es mir einfach mal.


    Nein, der Unterhalt kann nicht gekürzt werden. Urlaube beim Unterhaltszahler sind in die Tabellen eingearbeitet.

    Ihr habt gemeinsames Sorgerecht, letztlich ist dann der für die Arztbesuche zuständig, bei dem sich das Kind gerade aufhält, ist aber letztlich Sache der Vereinbarung. Das sollte doch klärbar sein.


    Wenn der Sohn weiterhin bei der Mutter leben möchte, dann wirst du vom Ergebnis her nichts ändern können. Du könntest natürlich versuchen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen zu bekommen, dann würde das Kind zu dir ziehen müssen. Was bei der geschilderten Situation wohl kaum ein Gericht entscheiden würde.


    Sollte der Sohn ganz zu dir ziehen, dann ist die Mutter zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.


    Die Zahnregulierung ist Mehrbedarf, wird in der Regel hälftig bezahlt.


    Ob die Mutter einen Anspruch darauf hat, dass du den Sohn in den Herbstferien nimmst, da müsste man die genaue Umgangsvereinbarung kennen, auch ob insoweit ein Titel existiert. Nur, wenn du weg bist, was will die Mutter tun? Allerdings tragen so Aktionen nicht unbedingt zum entspannten Umgang bei, welcher für das Kind ja sehr wichtig ist. Wie wärs, wenn ihr zwei mal während der Schulzeit wegfahrt?


    Herzlichst


    TK