Keinen Unterhalt trotz Gerichtsbeschluss

  • Guten Abend, um hier kurz meine Situation zu erklären..ich und der Kindsvater haben eine 8 Monatige alte Tochter sind 7 Davon getrennt..er hatte weder Unterhalt gezahlt noch sie besucht.. habe jetzt einen Gerichtsbeschluss bekommen dass er mir den mindestunterhalt zahlen muss und eine Rückzahlung von 1400euro.

    Bin in Elternzeit (habe als kinderbetreuerin gearbeitet) und bekomme während der Elternzeit hartz4..nun hat mir dass Jobcenter 100 Euro abgezogen und wollen die ganzen Kontoauszüge von der Nachzahlung und dem Mindestunterhalt sehen..

    habe dem Mann vom Jobcenter meine Kontoauszüge gezeigt damit er sieht ich bekomme NUR 165Euro UVG! Er meinte es reicht als Beweis nicht aus.. der Kindsvater macht sich nur drüber lustig und meint es ist nicht sein Problem er ist Hartz4 und wird und kann nicht zahlen.. kann er dass einfach so tun? Was soll ich machen?


  • Hi,


    mir ist nicht ganz klar, was die richterliche Entscheidung genau beinhaltet. Also für was die 1400 € genau sind. Nachzahlung Kindesunterhalt? Aber offensichtlich haben wir einen Titel, aus dem man vollstrecken kann. Setz dich mit dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung. Der wird dir erklären, was du bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle einreichen musst, damit er einen Vollstreckungsversuch startet. Wenn dieser Versuch dann ins Leere geht, dann müsste das auch dem Job-Center ausreichen. Gleichzeitig lege beim JC bitte Widerspruch gegen die Kürzung ein, schriftlich und begründe den Widerspruch damit, dass du derzeit kein Geld bekommst, der Kindsvater selbst ALG II Empfänger ist, aber trotzdem ein Vollstreckungsversuch gestartet wurde, welcher vermutlich ins Leere gehen dürfte.


    Viel Erfolg!


    Herzlichst


    TK