Betreuungsunterhalt nicht verheitatet + Exmann und andere Kinder

  • Liebe Forumsgemeinde,


    ich hoffe sehr, dass Ihr etwas licht ins Dunkel bringen könnt. Denn ich bin nicht nur psychisch, sondern auch mittlerweile physisch am Ende.


    Die Konstellation der "Familie" ist etwas schwierig, jedoch versuche ich es Euch kurz dazulegen. Ich werde das mit kurzen Keyfacts versuchen, damit es leichter verständlich ist, als wenn ich nun einen ellenlangen Text schreibe.


    - 2018 bin ich mit der Mutter zusammen gekommen. Nach einem halben Jahr war sie schwanger

    - Zu dem Zeitpunkt war sie noch verheiratet und hat aus dieser Ehe zwei Kinder (5 Jahre und 7 Jahre)

    - Sie wohnte mit ihren Kindern alleine, hat mit ihrem Exmann allerdings das Wechselmodell (50/50 Regelung) Heißt er zahlt nur für ein Kind den Unterhalt. Ein Kind ist bei ihr, das andere bei ihm gemeldet.

    - Der Exmann hat für sie auch keinen Unterhalt bezahlt als sie getrennt waren, sondern das Jobcenter hat dies übernommen. Der Exmann wurde in Ruhe gelassen vom Jobcenter.

    - Die Mutter hatte im Januar 2018 einen geringfügigen Job angenommen, wo sie in etwa 820€ monatlich verdiente, der Rest kam vom Jobcenter bzw Wohngeld.

    - Ende 2018 hat sie sich von ihrem Mann scheiden lassen und wir sind mit allen Kindern zusammengezogen

    - Der Exmann hat weiterhin nur für ein Kind bezahlt. Es gab keinen Nachehelichen Unterhalt etc.. Bei der Scheidung hat sie Ihrem Exmann von allem freigesprochen.

    - Sommer 2020 ist sie mit ihren Kindern und unserem Kind nun ausgezogen. Unser gemeinsames Kind ist jetzt 1.5 Jahre alt.

    - Wir waren NICHT verheiratet. Die Vaterschaft habe ich beim Jugendamt anerkennen lassen.


    Ich habe für das gemeinsame Kind sofort einen Dauerauftrag erstellt nach der Düsseldorfer Tabelle. Für sie habe ich allerdings erstmal keinen Betreuungsunterhalt gezahlt.

    Jetzt hat sich a) das Jobcenter bei mir gemeldet und b) das Jugendamt. Ich habe die nötigen Unterlagen beiden Ämtern zur Verfügung gestellt.


    Daraus ergeben sich für mich nun einige Fragen. Ich splitte das zwischen den beiden Ämtern auf.


    Jugendamt:

    Das Jugendamt hat festgestellt, dass ich 323€ jeden Monat zahlen soll. Ich habe zuvor 320€ gezahlt. Hingewiesen habe ich das Jugendamt darauf, dass dies das dritte Kind ist, die Mutter somit 210€ Kindergeld bekommt. Das hälftige Kindergeld abzegogen, komme ich auf 320€. In der Berechnung stand dann trotzdem 323€, mit der Begründung, dass ich nicht der Vater der anderen Kinder sei. Somit wurde das hälftige Kindergeld von 204€ als Berechnungsgrundlage genommen.

    Ist dies rechtens? Es geht mir nicht um die 3€ ansich, sondern verstehe ich diese Regelung nicht. Überall ist zu lesen, Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle - hälftiges Kindergeld. Sie bekommt nunmal 210€ und nicht 204€.

    Zudem wurde mir gesagt, ich solle einen Titel beim Jugendamt unterschreiben. Muss ich das tun? Die Kindesmutter wollte mir damit einen auswischen, ich habe sofort ab dem ersten Tag des Auszugs gezahlt. Ich will mich nicht um den Unterhalt drücken. Denn den würde das Kind so oder so bekommen. Allerdings nehmen wir mal an, ich verliere meinen Job, dann habe ich arge Probleme da wieder rauszukommen. Kann mir einen Anwalt nehmen, vor Gericht gehen, dass ich den Betrag, den ich momentan leiste, dann de facto nicht mehr zahlen kann. Zumal ich zu diesen Zeitpunkt weder Geld für Anwalt noch Gerichtskosten haben würde. Also ergeben sich daraus für mich als Vater im schlimmsten Fall nur Probleme. Ich habe mich nun mit der Kindesmutter geeinigt. Sie sagte mir, ich werde vom Jugendamt nichts mehr hören. Lassen die das auf sich beruhen? Ich will mit solchen Ämtern nichts zu tun haben.



    Jobcenter:

    Das Jobcenter ist auf mich zugekommen und hat ebenfalls alle Unterlagen angefordert. Ich durfte nun rückwirkend jeden Monat 960€ an die Kindesmutter zahlen. Als Enddatum wurde in dem Schrieb der Monat des dritten Geburtstages unseres Kindes angegeben.

    Mein bereinigtes Netto Einkommen liegt momentan bei ~3000€. Wobei darin allerdings Sonderzahlungen enthalten sind. Ich habe demnach nicht jeden Monat ~3000€ zur Verfügung. Aber da habe ich schon mehrfach gelesen - interessiert niemanden.

    Zu den Fragen:

    Warum bin ich der einzige der in Regress genomen wird? Sie hat mir ihrem Exmann immer noch die 50/50 Regelung. Zudem gibt er ihr unter der Hand noch Geld.

    Der Betreuungsbedarf ist für die anderen beiden Kinder auch gegeben. Muss der Vater der anderen beiden nicht auch zahlen? Finanziell sieht es bei ihm ungefähr wie bei mir aus. Bis auf, dass er weiterhin in seiner 1400€ 200m2 Villa zur miete wohnt und ich nun zusehen kann wo ich bleibe.

    Was passiert nach den drei Jahren, wenn unser gemeinsames Kind in die Kita gehen kann? Sie hat keine Intentionen jemals wieder arbeiten zu gehen. Es ging in unsere Beziehung schon immer nur ums Geld, so wie bei Ihrem Exmann auch. "Den Job mache ich nicht mehr, wird zu wenig bezahlt" "Den anderen Job mache ich nicht mehr, der ist mir zu stressig"
    Komme ich aus dieser Nummer nie wieder raus?

    Was passiert nach diesen drei Jahren, wenn ich wie in dem Schrieb vom Jobcenter, an diesen Tag den Dauerauftrag der 960€ storniere?

    Im Weiteren "gestattet" mir das Jobcenter eine warmiete von ~430€. Das ist hier schlicht nicht machbar in der Region. Habe gelesen, dass dieser Schnitt angepasst werden "kann". Das geht dann vermutlich auch nur gerichtlich? Also wieder Kosten die enstehen und die beglichen werden wollen, von Geld welches ich nicht habe?!


    Ich weiss, um Kinder zu bekommen, gehören da immer zwei zu. Allerdings wurde mir das Kind untergeschoben, denn ich habe klar und deutlich gemacht, dass ich keine Kinder haben möchte. Aber nun ist es halt passiert. Ich liebe mein Kind, dass steht völlig ausser Frage. Jedoch bin ich nicht bereit so einer Frau ihr Leben zu finanzieren. Denn wenn man es genau nimmt, zahle ich nicht nur das Dach über dem Kopf für mein Kind und die Mutter, sondern ich zahle auch noch für ihre anderen Kinder, von denen ich nicht der Vater bin.


    Wie verhält es sich mit dem Urteil "(OLG Stuttgart NZFam 2016,176)" Kann das bei mir Anwendung finden? Darauf wurde ich von einem Bekannten hingewiesen.

    Laut des Urteils muss der Exmann für den Grundbedarf seiner Exfrau ebenfalls aufkommen. Den trage ich allerdings nun zu 100%

    Quelle:Link entfernt, Da kannst gerne die §§ direkt hier einstellen.


    Meine Bereitschaft für diese Frau über die drei Jahre hinaus, oder gar mein Lebenlang zu bezahlen hält sich nicht in Grenzen, sonder ist schlicht nicht existent.



    Hoffe es kann mir jemand helfen, oder mich in die richtige Richtung lotsen. Ich will einfach nur dass es meinem Kind und auch mir gut geht. Die Dame hat mir so böse mitgespielt, dass mir da jegliches Mitgefühl abhanden gekommen ist.



    Liebe Grüße


    Unkrautvergehtnicht


    P.S: EIne letzte Frage habe ich noch: Da die Mutter meines Kindes auch ihren Exmann nach Strich und Faden betrogen hat, kann ich mir leider nicht 100% sicher sein, dass es mein Kind ist. Was ist hier der schnellste Weg, damit ich dort gewissheit habe? Ich habe es bei ihr schon angesprochen, sie würde dem zustimmen. Sie war angeblich erschüttert davon. Allerdings kann man den Betrug ihres Exmannes wohl nicht an 10 Fingern abzählen...

  • Hallo Unkrautvergehtnicht,


    Ob du das Kind wolltest oder nicht spiel juristisch keine Rolle.


    Wenn du den Verdacht hast du könntest nicht der Vater sein, kannst du ab diesem Zeitpunkt es 2 Jahre


    lang die Vaterschaft anfechten.


    Private Vereinbarungen zwischen dir und der Mutter sowie zwischen der Mutter und ihrem EX


    sind nicht verbindlich, können also vom Gericht gekippt werden.


    Ob du mit Ämtern was zu tun haben möchtet? interessiert sonst Niemanden.


    Beim Wechselmodell, müssen sich die "gegenseitigen" Zahlungen nicht aufheben. Es kann durchaus sein das


    nur einer zahlen muss.


    Du bist der Mutter mindestens 3 Jahre lang, zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.


    Bereinigtes Netto-Einkommen? wer hat das berechnet/festgestellt?


    Kindergeld: für das 3 Kind gibt es ein KG von 210€.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    gehe einfach mal davon aus, dass das Job-Center beim Ex-Mann genauso hinter der Realisierung des Unterhalts für die Frau her war wie bei dir. Da können sich die Betroffenen einigen wie sie wollen, das spielt keine Rolle in dem Augenblick, in welchem der Staat auch in Anspruch genommen wird. Also irgendwas hinsichtlich der finanziellen Situation beim Ex ist da nicht so, wie du hier schreibst.


    Zur Titulierung des Kindesunterhalts: es ist einhellige Rechtsprechung, dass das Kind einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel hat. Und zwar einerlei, ob man zahlt oder zahlungsunwillig ist. Du bist also gut beraten, wenn du die preiswerte Regelung beim Jugendamt wählst und es nicht auf die teure gerichtliche Regelung ankommen lässt. Achte bitte darauf, dass der Titel nicht über den 18. Geburtstag des Kindes hinaus geht. Und - wenn sich dein Gehalt dauerhaft gravierend verändert, dann hast du einen Anspruch auf Abänderung. Auch das geht in der Regel schnell und unproblematisch. Die Nichtberücksichtigung des erhöhten Kindergeldes halte ich für falsch, allerdings kommt der Mehrbetrag von 3 € nicht der Frau zugute, sondern geht voll in die Berechnung von ALG II mit ein, davon provitiert also ausschließlich der Staat. Ich meine, der Aufstand lohnt sich da nicht. Oder, du lässt die 3 € eben mit in die Urkunde einfließen und unterschreibst die nur, wenn das tatsächlich gezahlte Kindergeld für dieses Kind berücksichtigt wird.


    So, nun zum Betreuungsunterhalt. Die Voraussetzungen für eine Quotelung mit dem Ex sind nicht gegeben, da die Kinder über drei Jahre sind, der Mutter also eine Arbeit zumutbar wäre. Du wirst also für die Mutter bis zu dem 3. Geburtstag des Kindes mit aufkommen müssen. Ob die Berechnung richtig ist, das kann ich hier nicht abschätzen. Denn dein Einkommen ist zu bereinigen. Du nimmst das Einkommen der letzten 12 Monate, addierst Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung, dividierst diesen Betrag durch 12, das ist die Basis. Dann wird bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen, und sonstige Faktoren wie etwa Nachtzuschläge, teilweise auch Überstundenzahlungen, zusätzliche Altersversorgung und natürlich die Zahlung von Kindesunterhalt u.s.w. Schau da mal in die Richtlinien "deines" OLGs, da ergibt sich alles draus. Dann hast du den Betrag, der Berechnungsgrundlage ist. Da werden oft Fehler gemacht, gerade beim JC. Vielleicht insoweit mal anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, die Kosten können sich wirklich lohnen.


    Wie lange ist dieser Betrag zu zahlen? Ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, länger als bis zum dritten Geburtstag zu zahlen. Die Kindsmutter hat ja vorher gearbeitet, zumindest teilzeitig steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und, davon ausgehend, dass sie diesen Job wieder nach der Elternzeit fortsetzen kann, sehe ich eine Zahlungsverpflichtung von dir auf Dauer nicht.


    In einem Punkt bin ich mir unsicher: ob du mehr zahlen musst als das, was sie selbst verdient hat. Da müsste ich nachschauen, aber das erübrigt sich, so lange wir nicht wissen, wieviel du tatsächlich rein rechnerisch zahlen musst. Und, mach dir eines klar, die Frau wird auch weiterhin am Tropf des JC hängen. D.h., sie merkt gar nicht, ob du mehr oder weniger zahlst. Es wird alles verrechnet. Sie merkt auch nicht, ob der Ex mehr oder weniger für seine Kinder zahlt. Sie lebt bis auf weiteres in Armut.


    Wenn Interesse besteht, rechne ich auch mal den Anspruch der Frau aus, aber im Augenblick genügt das m.E. als Einstieg. Und jetzt kannst du uns Löcher in den Bauch fragen.


    Ach ja, noch ein Hinweis: was heißt hier "Unkraut vergeht nicht?" Völlig falsch. Es muss heißen : "Gute Ware hält sich."


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,



    danke für die Antworten. Ja, ich habe direkt Fragen.

    Kindergeld: für das 3 Kind gibt es ein KG von 210€.

    Ja, das ist mir auch klar. Da es das dritte Kind ist, müsste 105€ abgezogen werden, völlig irrelevant, ob die anderen beiden Kinder meine sind. Das wird allerdings nicht getan, sondern es wird der Satz für ein Kind genommen von 204€. (Also 425 - (210/2) = 320€. Ich soll allerdings 323€ zahlen. 425-(204/2). Wie gesagt es geht mir nicht um diese 3€. Wobei das auch wiederum meine 36€ per anno wären.

    Du bist der Mutter mindestens 3 Jahre lang, zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.

    Ja, "mindestens" 3 Jahre. Muss ich mich mit abfinden. Es geht mir um danach. Ich bin nicht bereit dieser Person weiterhin hier Leben zu finanzieren. Sie hat keine Intention arbeiten zu gehen. Für die anderen beiden Kinder und deren ihre Betreuung bin ich NICHT verantwortlich. Dass sie einen sehr hohen Betreuuungsaufwand bei drei Kindern hat mag stimmen, ist aber auch exakt nicht mein Problem. Die anderen zwei sind nicht meine.

    gehe einfach mal davon aus, dass das Job-Center beim Ex-Mann genauso hinter der Realisierung des Unterhalts für die Frau her war wie bei dir. Da können sich die Betroffenen einigen wie sie wollen, das spielt keine Rolle in dem Augenblick, in welchem der Staat auch in Anspruch genommen wird. Also irgendwas hinsichtlich der finanziellen Situation beim Ex ist da nicht so, wie du hier schreibst.

    Nein, das haben Sie nicht. Zu 100% hat er exakt nichts für sie zahlen müssen. Die finanzielle Situation passt auch zu 100%. Bzw waren die beiden zu diesem Zeitpunkt noch verheiratet und er hat 3000,xx€ netto ausbezahlt bekommen.

    Du bist also gut beraten, wenn du die preiswerte Regelung beim Jugendamt wählst und es nicht auf die teure gerichtliche Regelung ankommen lässt.

    Warum muss ich das tun? Welchen Grund gibt es dafür? Ob das Kind ein Anrecht auf einen Titel hat oder nicht, verstehe ich mit meinem Rechtsempfinden nicht. Gegen den Vater der anderen beiden gibt es auch keinen Titel. Warum dann gegen mich? Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass es gegen jeden Vater, der Unterhalt zahlen muss, einen Titel gibt, obwohl sie zahlen. Ergibt für mich keinen Sinn. Denn ein Titel kann immer noch erwirkt werden und der Zahlungsunwillige Vater in regress gezogen werden. So oder so...

    Die Nichtberücksichtigung des erhöhten Kindergeldes halte ich für falsch, allerdings kommt der Mehrbetrag von 3 € nicht der Frau zugute, sondern geht voll in die Berechnung von ALG II mit ein, davon provitiert also ausschließlich der Staat

    Ja, das sehe ich auch so. Wieso kommt es dem Staat zu gute? Das Jobcenter hat nun jegliche Zahlungen an die nette Dame eingestellt, da sie nun "genug" Geld hat.

    Denn dein Einkommen ist zu bereinigen. Du nimmst das Einkommen der letzten 12 Monate, addierst Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlung, dividierst diesen Betrag durch 12, das ist die Basis. Dann wird bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen, und sonstige Faktoren wie etwa Nachtzuschläge, teilweise auch Überstundenzahlungen, zusätzliche Altersversorgung und natürlich die Zahlung von Kindesunterhalt u.s.w. Schau da mal in die Richtlinien "deines" OLGs, da ergibt sich alles draus. Dann hast du den Betrag, der Berechnungsgrundlage ist. Da werden oft Fehler gemacht, gerade beim JC. Vielleicht insoweit mal anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, die Kosten können sich wirklich lohnen.

    Mein Einkommen ist bereinigt. Zudem passen die beiden Berechnungen vom Jobcenter und Jugendamt auch nicht überein. Allerdings geht es da nur um 2-3 Euro. Was sich nicht auswirkt.


    Was meinst Du genau mit Richtung OLG schauen? Das alles ist neu für mich. Ehrlich gesagt belastet mich jedes Schreiben was ich von diesen netten Ämtern bekomme. Bin ich wohl nicht abgebrüht genug zu, dass die mir am... vorbei gehen. Hoffe das kommt noch. Also nicht das abgebrühte, sondern das es mir egal wird.

    Wie lange ist dieser Betrag zu zahlen? Ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, länger als bis zum dritten Geburtstag zu zahlen. Die Kindsmutter hat ja vorher gearbeitet, zumindest teilzeitig steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Und, davon ausgehend, dass sie diesen Job wieder nach der Elternzeit fortsetzen kann, sehe ich eine Zahlungsverpflichtung von dir auf Dauer nicht.

    Wie oben schon erwähnt, ist genau das mein Problem. Mir ist es völlig egal, woher sie später ihr Geld bekommt, solange es nicht von mir ist. Vielleicht findet sie ja den nächsten dummen, dem sie ein Kind anhängen kann. Mir gleich.

    Überall steht "mindestens bis zum dritten Jahr". Das ist so eine Meta-Aussage, die man drehen und wenden kann wie man will. Ich möchte nach diesen drei Jahren Ruhe haben von den Ämtern. Auch habe ich keine Intention den Wohnraum weiter für ihre anderen Kindern zu finanzieren. Denn momentan zahle ich alles, bis auf, dass sie noch Unterhalt für ein Kind bekommt.

    Ich habe schon ewig gesucht, finde aber sehr wenig bis gar nichts, wo Väter noch über diese Zeit hinaus zahlen müssen.


    Selbst wenn Sie nicht arbeiten gehen kann, oder nur wenige Stunden. Warum sollte ich ab dem dritten Lebensjahr unseres Kindes weiter für sie zahlen? Der Betreuungsaufwand für die anderen beiden ist weitaus größer als nur für ein Kind. Oder sehe ich das falsch?


    Nehmen wir mal folgende Fälle an.


    1. Unser gemeinsames Kind ist drei Jahre alt und sie geht arbeiten. SIe verdient aber zu wenig, so dass das Jobcenter noch eintreten muss, oder Wohngeld, oder .... Wer kommt dann dafür auf? Wird das Jobcenter wieder auf mich zukommen und meinen, dass ich noch weiter zahlen muss? Wenn ja, mit welchem Recht? Wie gesagt. Der Betreuungsaufwand für 2 > 1 Kind.


    2. Unser gemeinsames Kind ist drei Jahre alt und sie geht nicht arbeiten. Das Jobcenter muss wieder für sie eintreten. Wer kommt bei dieser Konstellation dafür auf? Wird das Jobcenter wieder an mich heran treten? Mit welchem Recht? Auch hier ist der Betreuungsaufwand für 2 Kinder > 1 Kind.


    3. Welcher Fall kommt noch in betracht?

    In einem Punkt bin ich mir unsicher: ob du mehr zahlen musst als das, was sie selbst verdient hat. Da müsste ich nachschauen, aber das erübrigt sich, so lange wir nicht wissen, wieviel du tatsächlich rein rechnerisch zahlen musst.

    Ich hatte eine Erstberatung beim Anwalt. Selbst wenn sie nur 450€ verdient hätte, so liegt der Mindestunterhalt bei 960€. Das verstehe wer will. Da bei mir "genug" zu holen ist, muss ich den Mindestsatz bezahlen. Da werde ich so nicht rauskommen. Mehr Anwalt kann ich mir leider nicht leisten. Ich bin blank.

    Und, mach dir eines klar, die Frau wird auch weiterhin am Tropf des JC hängen. D.h., sie merkt gar nicht, ob du mehr oder weniger zahlst. Es wird alles verrechnet. Sie merkt auch nicht, ob der Ex mehr oder weniger für seine Kinder zahlt. Sie lebt bis auf weiteres in Armut.

    Ja, ich müsste micht vielleicht für das folgende schämen, allerdings ist es mir wie erwähnt ziemlich egal, woher ihr Geld kommen wird. Solange ich es nicht zahlen muss. Mein Kind, wird nie zu ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören, da es da deutlich drüber liegt mit dem eingehenden Geld. Sie hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie kein Intention hat arbeiten zu gehen. Entweder zu stressig oder zu schlecht bezahlt. Weder das eine noch das andere sollte aber mein Problem sein.

    Wenn Interesse besteht, rechne ich auch mal den Anspruch der Frau aus, aber im Augenblick genügt das m.E. als Einstieg. Und jetzt kannst du uns Löcher in den Bauch fragen.

    Ja, bitte. Das würde mich auf jeden Fall helfen.



    Ich habe noch mal eine andere Frage. Und zwar wie sieht es damit aus, wenn Mütter/Väter den Unterhalt des Kindes veruntreuen? Also wenn das Geld (Unterhalt+Kindergeld) nicht in das Kind gesteckt wird, sondern sie es für sich verwenden? Neue Elektronik, neue Kleider, ...

    Das ist rechtens? Kann man dagegen was tun?


    LG


    Unkrautvergehtnicht

  • Hallo Unkrautvergehtnicht,



    Ob es dir passt oder nicht,was dir hier erklärt wird, ist die gängige Praxis.


    Mit einem sehr guten Anwalt besteht vielleicht die Chance, etwas dagegen anzukommen?


    Vielleicht führt dein Prozess sogar zu einer "Neuauflage des Familienrecht" ?


    Dass sie einen sehr hohen Betreuuungsaufwand bei drei Kindern hat mag stimmen, ist aber auch exakt nicht mein Problem. Die anderen zwei sind nicht meine.


    Das war dir aber vorher schon bekannt? Du wusstest also mit welcher Person du dich "einlässt" ?



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    wir hier können zwar helfen, allerdings nichts gegen Bockigkeit und Beratungsresistenz tun.


    1. Es ist einhellige Rechtsprechung, dass das Kind einen Anspruch auf einen Titel hat. Wenn er gefordert wird, dann ist er auszustellen. Vielleicht ist er bei den ersten Kindern nicht gefordert worden, keine Ahnung, aber bei deiner Haltung - ganz ehrlich - da würde ich auch auf einem Titel bestehen, denn den Eindruck von Zuverlässigkeit erweckst du so ganz und gar nicht. Es ist müßig über diesen Punkt zu diskutieren, das Kind hat einen Anspruch, und dem ist auf Aufforderung hin zu genügen, andernfalls kommt es zum Gerichtsverfahren und dann hängst du zusätzlich noch auf Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite. Ist deine Entscheidung.


    2. Zum Betreuungsunterhalt: auch da gefestigte Rechtssprechung: bis drei Jahren muss die Mutter nicht arbeiten (oder der Vater, wenn das Kind da lebt). Damit wird dem erhöhten Bedürfnis des Kindes Rechnung getragen, in dieser so wichtigen Phase des Lebens Beständigkeit zu erleben. Es entspricht dem Kindeswohl. Hinzu kommt noch, dass erst ab drei Jahren Kita-Plätze flächendeckend zur Verfügung stehen, also eine Berufstätigkeit überhaupt flächendeckend möglich ist. Auch das ist einhellige Rechtsprechung. Dem wird sogar im Arbeitsrecht Rechnung getragen. Drei Jahre wird dem betreuendem Elternteil sein Arbeitsplatz frei gehalten.


    Stelle dich also auf Zahlungen bis zum dritten Geburtstag des Kindes ein. Das ist die Regel. Dann gibt es natürlich auch Ausnahmen, in denen länger zu zahlen ist, aber lassen wir die mal weg, würde dich ohnehin nur irritieren.


    3. Was heisst hier veruntreuen? Das ist mit Verlaub Blödsinn. Das hälftige Kindergeld (die andere Hälfte steht dir ja zu) geht in die Berechnung mit ein, also der ALG II Anspruch reduziert sich um den Betrag. Und es ist eine Steuerersparnis der Eltern, wenn verdient wird, steht also den Eltern zu. So, also die Mutter lässt das Kind verhungern, heizt das Zimmer nicht, lässt es im Treppenhaus schlafen, um sich Elektronik zu kaufen, oder wie soll ich mir das vorstellen? Es gibt eine Untersuchung des Familienministeriums, etwa 12 Jahre alt. Da wurde erfasst, was Kinder so kosten, man kam in der Altersstufe 1-6 auf knapp 400 € monatlich. Darin enthalten sind auch die verdeckten Kosten wie Warmmiete für ich glaube, es waren 10 qm Wohnung, Strom, Wasser, Klamotten u.s.w. Dürfte seitdem nicht preiswerter geworden sein. Kinder sind nun mal teuer, und sie werden nach meiner Erfahrung so im Teenager-Alter richtig teuer, wenn dann verstärkt Klassenfahrten dazu kommen, ich erinnere mich daran, dass eines meiner Kinder in einem Jahr durch drei Schuhgrößen gewachsen ist. Vergiß diese Idee einfach.


    So, ich hoffe mal, dass du jetzt nicht weitere unnötige Baustellen anlegst. Bitte mach dir noch eines klar. Kinder fallen nicht vom Himmel. Die einzige unbefleckte Empfängnis hatten wir vor ca. 2020 Jahren. Du hast die Existenz des Kindes genauso zu vertreten wie die Kindsmutter.


    Herzlichst


    TK

  • Morgen edy,


    wir haben gleichzeitig geschrieben.


    Das mit dem sehr guten Anwalt, das kann man knicken. Anwälte sind keine Zauberfeen, sie sind an Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden. Und wie die Lage insoweit derzeit aussieht, das hab ich ja dargelegt. Wenn Geld allerdings keine Rolle spielt, man um des Streites willens zum ärgern aussichtslose Verfahren führen möchte, nur Mut! Da freuen sich dann die Konten von zwei Anwälten, der Spass dürfte dann kostentechnisch im 5-stelligen Bereich liegen. Und nicht im unteren Segment.


    Herzlichst


    TK