Trennungsunterhalt bei gleichem Einkommen

  • Hallo Mitleidende.


    Bei meiner Frau und mir steht die Scheidung nächstes Frühjahr an. Da sie schon einen Nachfolger für mich hat, wird nach dem Trennungsjahr auf jeden Fall die Scheidung erfolgen. Wir wollen eine Scheidungsfolgevereinbarung treffen, hängen jedoch am Punkt Trennungsunterhalt. Aktuell verdienen wir etwa gleich viel, 100 Euro hin oder her. Nach Abzug diverser Punkte wie Kinderunterhalt liege ich unter ihrem Einkommen, aber nachdem ich im Netz gelesen habe, wie viel man hinzurechnen und abziehen kann, ist das doch eine kompliziertere Sache als ich angenommen habe. Ein Anwalt kann bestimmt die korrekte Summe errechnen, allerdings wollten wir das vermeiden, das vergiftet die Sache nur noch mehr, denn dann muss jeder einen Anwalt nehmen und damit wäre die Scheidungsfolgevereinbarung wieder egal, wenn die Anwälte dann eingreifen und versuchen, das Beste für ihren Mandanten und besonders für sich selbst rauszuholen.


    Wenn ich es richtig gelesen habe, dann kann man auf den Trennungsunterhalt aber auch nicht verzichten, also was tun? Ist es zulässig dass sie mir einen symbolischen Euro überweist? Oder wird das vom Gericht kassiert? Gibt es eine praktikable Möglichkeit auf die Berechnung durch die Anwälte zu verzichten? Auch habe ich kein Interesse dass wir selbst es ausrechnen, wie bei den meisten Scheidungen ist auch bei uns nicht die beste Stimmung und ich vermeide gerade jede unnötige Kommunikation mit ihr, weil fast alles nur zum Streit führt. Auf einen Anwalt möchte ich jedoch verzichten, weil das Gezerre um jeden Euro unser aktuell schlechtes Verhältnis bestimmt nicht dauerhaft bessert, und zum Wohle der Kinder möchte ich es nicht noch mehr verschlechtern durch Gezerre vor Gericht.


    Danke für die Hilfe

  • Hi,


    mal wieder so eine vermutlich überflüssige Scheidungsfolgevereinbarung. Irgendwie habt ihr das System nicht verstanden. Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden. Ehegattenunterhalt ist eine völlig andere Sache. Wenn man den nicht geltend macht, dann wird er auch nicht bezahlt, dann entsteht kein Anspruch. Und selbst wenn man das zum Gegenstand einer Scheidungsfolgevereinbarung macht, dann ist es auf jeden Fall unwirksam, wenn einer von euch gezwungen ist, staatliche Hilfe (Sozialhilfe, ALG II) in Anspruch zu nehmen. Also, macht gar nichts.


    Wenn ihr meint, unbedingt einen Vertrag zu benötigen (was soll denn vertraglich geregelt werden?), dann kann ich eines voraussagen: es nützt in der Tat zwei Leuten: dem Notar (bzw. seinem Konto) und auch dem Anwalt, weil der Scheidungsrichter so ein Teil in der Regel genehmigen muss und damit der Gegenstandswert in die Höhe getrieben wird.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die Antwort. Eine Scheidungsfolgevereinbarung hätte ich schon alleine deswegen für sinnvoll erachtet, weil wir dort die Eigentumsverhältnisse bzgl. Hausrat festlegen können, außerdem will meine Nochfrau Sicherheit, sie ist generell sehr skeptisch. Ein notariell beglaubigter Vertrag ist daher besser als 2 Anwälte, die sich um jeden Euro streiten.

    Kindesunterhalt ist gar nicht das Thema, den zahle ich schon, auch nicht der Ehegattenunterhalt, da wird meine Frau keinen Antrag stellen wegen dem identischen Einkommen. Nur der Trennungsunterhalt sind wir unsicher, weil ich jetzt gelesen habe dass man auf ihn nicht verzichten kann im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt. Staatliche Hilfe kann man bei mir ausschließen, ich bin als Polizist wohl sicher und meine Frau hat in ihrer Bank einen sicheren Job, und bis Sommer 2021 sollte die Scheidung dann durch sein. Sollte meine Frau warum auch immer gekündigt werden und ALG II beantragen, muss man weitersehen, aktuell gehe ich vom Normalfall aus.

  • Sehe ich es dann richtig, dass wenn ich den Punkt in der Scheidungsfolgevereinbarung erst gar nicht erwähne, es keine Konsequenzen vor Gericht hat sprich der Richter das Dokument trotzdem anerkennt?

  • Hallo neo11,


    ganz ohne Anwalt geht es aber auch nicht. Einer von euch muss den haben für die Scheidung.

    Da besteht natürlich immer die Gefahr, das ein Ungleichgewicht entsteht, denn der darf nur einen Mandanten vertreten.


    Gruß frase

  • Frase,


    wenn man sich so unsicher in allem ist, dann sind schon wegen des eigenen Wohlergehens zwei Anwälte angesagt. Wir haben aber doch mal wieder den Fall, ich formuliere mal salopp, dass die Heirat nicht teuer genug sein kann, die Scheidung nicht billig genug, und koste es im Nachhinein, was es wolle.


    Man kann doch in so Fällen schlicht und ergreifend einfach die "nackte" Scheidung durch einen Anwalt anhängig machen lassen, nur das wird dann Gegenstand des Gerichtsverfahrens und gut ist. Hausratsaufteilung, die macht man einfach, dann ist das erledigt, Kindesunterhalt kann man gratis beim Jugendamt erledigen, Zugewinn kann man sich auch nach der Scheidung noch einigen und gut ist.


    Ehrlich, ich verstehe das Gezuchte hier nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK

    Ehrlich, ich verstehe das Gezuchte hier nicht.

    Du bist von Fach, kennst viele solcher Fälle und hier sind oft Leute, die das so natürlich noch nicht durchlebt haben.

    Sie suchen Hilfe, die man in einem Forum auch natürlich nur begrenzt liefern kann.


    Gruß frase

  • frase, der Mann ist Polizist, die haben eigentlich eine recht gute juristische Grundausbildung genossen. Dazu kann man eine solide Erstberatung für ein paar hundert Euronen bekommen, ist mit Sicherheit seriöser und preiswerter als ein im Prinzip überflüssiger notarieller Vertrag. Insbesondere, wenn in dem Vertrag wie hier Sachen drinnen stehen sollen, die keiner Regelung bedürfen oder aber auch woanders gratis gemacht werden. Auf all das hatte ich schon vor einigen Monaten hingewiesen.


    Hoffen wir, dass er zumindest jetzt die Vorgehensweise, wie ich oben vorgeschlagen habe, akzeptiert.


    Herzlichst


    TK