Adoption meiner Kinder, rechtliche Auswirkung für mich?

  • Hallo, ich bin Vater 2er Kinder, von zwei Frauen, die jetzt miteinander verheiratet sind (lesbische Ehe).

    Nun wollen sie gegenseitig die Kinder adoptieren und ich müsste hierfür beim Notar zustimmen.

    Ich besitze das Umgangsrecht, aber kein Sorgerecht der Kinder und stehe jeweils als leiblicher Vater in der Geburtsurkunde.


    Was bedeutet das rechtlich für mich / für die Kinder?

    - Wer steht anschließend als Vater in der Geburtsurkunde, wird die Geburtsurkunde geändert?

    - Kann ich dadurch auch gegebenenfalls das Umgangsrecht verlieren?

    - Ich verliere den Steuerfreibetrag, hat es noch andere Auswirkungen für mich in Bezug auf spätere Rentenhöhe, Höhe der Pflegeversicherung usw.?

     

    Ich hoffe ihr könnt mir diesbezüglich weiterhelfen!?

     

    Gruß Benny

  • Hi,


    wenn die Kinder adoptiert werden, dann erlöschen alle Rechte und Verpflichtungen. Du hast dann kein Umgangsrecht mehr, allerdings auch keine Zahlungsverpflichtungen. Wie das rententechnisch aussieht, keine Ahnung. Da kann sich ja auch noch viel ändern. Ich vermute mal, dass in so Fällen die zusätzlichen Rentenpunkte für Kindererziehung nicht verteilt werden, zumal wahrscheinlich ohnehin keine entstanden sind auf deiner Seite.


    Herzlichst


    TK