Hallo,
kann mir jemand sagen, wie sich der Unterhalt für einen 19 jährigen Auszubildenden errechnet?
Beispiel: Ausbildungsvergütung 450€ Netto
Momentaner Unterhalt meinerseits 432€
Vorab vielen Dank
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie sich der Unterhalt für einen 19 jährigen Auszubildenden errechnet?
Beispiel: Ausbildungsvergütung 450€ Netto
Momentaner Unterhalt meinerseits 432€
Vorab vielen Dank
Hi,
na dann versuchen wir das mal. Vorab eine Frage: lebt der Azubi noch zu Hause?
Herzlichst
TK
Hallo TK,
ja der Azubi lebt noch zuhause.
Liebe Grüße
Nadinchen, dann nähern wir uns mal der Sache.
Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, das Kindergeld geht voll in die Berechnung ein. Der Unterhaltsanspruch des Kindes ergibt sich dann aus den addierten bereinigten Netto-Einkommen der Eltern. Davon ist dann der Verdienst des Kindes in Abzug zu bringen, allerdings sind 90 € für ausbildungsbedingte Aufwendungen in Abzug zu bringen. So, dann ergibt sich nachfolgende Rechnung: Bedarf des Kindes - berücksichtigungsfähiges eigenes Einkommen - Kindergeld. Der Rest ist zwischen den Eltern zu quoteln, wegen des unterschiedlichen Verdienstes.
Allerdings kann sich aufgrund der plötzlichen Einbeziehung des Einkommens des Elternteils, bei welchem das Kind lebt, ein höherer Anspruch ergeben, als er bisher war. Kommt selten vor, aber passiert. Da haben wir eine Deckelung nach oben, einen erhöhten Unterhaltsanspruch gibt es nicht. Und unter der Berücksichtigung des Kindergeldes ist eine Verringerung sicher, wenn nicht sogar eine Stellung auf 0.
Existiert denn ein Titel, und geht der über die Volljährigkeit hinaus? Dann müsste an auch das mit einbeziehen.
Herzlichst
TK
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. D.h die Rechnung wäre 450€ Lehrlingsgehalt + 204€ Kindergeld -90€ Ausbildungsbedingte Aufwendung. Dieser Betrag wird dann vom jetzigen Unterhalt subtrahiert und was übrig bleiben würde, wäre der zu bezahlende Unterhalt? Es existiert kein Titel.
Vielen Dank vorab
Fast richtig. Das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind lebt, müsste in die Berechnung mit einbezogen werden. Dann passt es.
Herzlichst
TK
Entschuldigen Sie bitte noch einmal die Frage.
Wenn der andere Elternteil angenommen jetzt 1500€ netto hat, wie wird dieser dann dazugerechnet?
Danke vorab.
Hi, die Elterneinkommen werden wie üblich bereinigt, dann addiert, dann kann man anhand der DT den Betrag feststellen, der dem Kind zusteht, davon sind dann Kindergeld und der Verdienst in Abzug zu bringen, wie oben beschrieben, der Rest ist zu quoteln.
Herzlichst
TK