Änderung durch Heirat

  • Liebe Mitglieder,


    ich hätte da mal eine oder mehrere Fragen an euch.


    Erstmal ein paar Fakten zu meinem Anliegen:


    - Mann - hat bereits 3 Kinder - war nicht verheiratet, im Ausbildungsverhältnis, 800~€ Netto


    - Frau - arbeitet, Einkommen 2300€ Netto


    Laut Unterhalt müsste Mann also 1036€ Unterhalt bezahlen - kann dies aber derzeit nicht leisten und die Kindesmutter bekommt ja den Unterhaltsvorschuss.



    So viel zu den Fakten.


    Die Frau möchte Mann nun gerne heiraten, bevor dies aber geschehen kann, möchten wir gerne wissen was sich durch die Heirat ändert.

    In Bezug auf den Selbstbehalt des Mannes und etwaiges Änderungen durch die Ehe, Stichwort "Taschengeld Ehepartner".


    Kann man das Ganze irgendwie/irgendwo nachlesen/berechnen was sich genau ändern würde`

    Wie viel Geld müsste die Ehefrau dem Mann dann "zur Verfügung" und was ändert sich dann im Bezug auf die Unterhaltszahlungssumme?

    Durch "googeln" habe ich schon herausgefunden, dass sich der Selbstbehalt vom Mann wahrscheinlich reduzieren wird - statt dem Selbstbehalt von 1160€ würden es 10-20% weniger sein?


    Ich hoffe jemand von den hiesigen Experten kann mit den Fakten und Fragen etwas anfangen und mir weiterhelfen.


    Viele Grüße:thumbsup:

  • Hi,


    im Augenblick ändert sich gar nichts. Allerdings dauert so eine Ausbildung ja nicht ewig. Hinterher wird er für seine Kinder den laufenden Unterhalt zahlen müssen, eventuell auch noch zusätzlich Rückstände zurückzahlen. Der Selbstbehalt senkt sich nicht nur bei Heirat, sondern auch bei ständigem Zusammenleben. Die Taschengeldpfändung kommt dann in Betracht, wenn ein Titel existiert, und der Mann gar nicht arbeitet.


    Herzlichst


    TK

  • Also würde, beziehungsweise müsste die "Ehefrau" dem Mann auch nach der Trauung kein Geld "geben".

    Es würde sich lediglich der Selbstbehalt des Mannes ändern? Kann man da sagen um wie viel das sein wird?


    Dass dann, wenn Mann im festen Arbeitsverhältnis Unterhalt gezahlt wird, ist klar.

    Wie sieht das dann aus, wenn Mann im Anschluss an die Ausbildung dann 1500€ Netto verdient - das würde ja nicht komplett für den Kindesunterhalt reichen.

  • Hi,


    eine freundliche Begrüßung und Verabschiedung wär schon nett. Sind hier unsere Prinzipien, also der würdevolle Umgang miteinander. Danke dir!


    So, nun zu der Frage: wieweit der Selbstbehalt herabgesetzt werden kann. Das ist individuell verschieden, aber mindestens auf 890 €.


    Du hast die Kids nun mal in die Welt gesetzt. Jetzt musst du für sie sorgen.


    Herzlichst


    TK

  • Hey und ich bitte um Verzeihung!


    Das ich für die Kids sorgen und auch zahlen will/werde steht außer Frage.


    Einzig für mich "interessante" ist halt, was sich für meine "Ehefrau" dann ändern würde.


    Mein Selbstbehalt wird reduziert - verstanden


    "Taschengeldregelung" fällt weg, da ich ja später auch "normal" Arbeite und selbst Geld verdiene.


    Wäre das Einkommen der Frau also irrelevant, auch wenn dann das Einkommen von mir nicht komplett reicht, selbst mit Senkung des Selbstbehaltes um den Unterhalt zu leisten?


    Wenn dem so wäre, hätte die Frau also keine finanziellen "Verpflichtungen/Nachteile" wenn sie einen Mann mit Kindern aus vorheriger Beziehung, die bei der Mutter leben, heiratet?


    Viele Grüße


    Raymond.

  • Hey,


    ob du immer nahtlos arbeiten kannst, das ist die Frage. Insofern ist die Taschengeldregelung schon interessant. Und es gibt durchaus Gerichtsentscheidungen, die feststellen, dass der ganze Verdienst für den Unterhalt heranzuziehen ist, weil der Ehepartner im Rahmen der ehelichen Fürsorgepflicht ja für den Unterhaltspflichtigen sorgen muss. Aber solange der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird, ist alles im grünen Bereich.


    Herzlichst


    TK