Kindesunterhalt bei flexiblem Wechselmodell

  • Guten Abend,

    Ich hatte vor geraumer Zeit bereits einmal eine kurze Frage hier im Forum gestellt, wurde kompetent und nett beraten und versuche daher erneut mein Glück.


    Kurz zur Situation:


    Wir haben eine gemeinsame 3-jährige Tochter, wir haben das geteilte Sorgerecht und teilen die Betreuungszeiten in der Woche flexibel ein- Stichwort "flexibles Wechselmodell" - das Verhältnis hält sich seit 2 Jahre ziemlich genau bei 1/3 bei mir, 2/3 bei der Mutter, der Lebensmittelpunkt ist also bei ihr und das soll auch so bleiben.


    Nettoverdienst meinerseits 3500€ Netto, Kindesmutter 2800€ Netto, Kindergeld geht an die Mutter.


    Unterhaltsrechner werfen uns nun Zahlen aus aber meist ohne die Miteinbeziehung unseres "flexiblen Wechselmodells" - dies wollen wir aber berücksichtigen.


    Beispiel smart rechner.de : 371€ monatlich von mir zu zahlen


    Unsere Frage: Kann man diesen Wert nun mit unserer 1/3 und 2/3 Aufenthaltsregelung berechnen?


    Sprich: 371 (vorgegebene Unterhaltssumme) * 0,66 (2/3 der Zeit bei der Mutter) = 244,86€


    Damit würde berücksichtigt, dass meine Tochter 1/3 der Zeit im Monat bei mir ist.

    Da wir absolut nicht aufs streiten aus sind, sollen kleine Nuancen hier nicht eine Rolle spielen - dafür lieben wir unsere Tochter zu sehr und würden ihr nie einen Streit bzgl. ihrer Person zumuten.


    In der Hoffnung, erneut gute Tipps wie das letzte Mal zu erhalten, verabschiede ich mich. Danke fürs lesen.


    H.

  • Hi,


    eigentlich hatte ich dir ja vor zwei Monaten schon alles geschrieben. An meiner Meinung hat sich seitdem auch nichts geändert. Es bleibt dabei, dass in so einer individuellen Lösung der Betreuung auch eine individuelle Lösung der Finanzierung gefunden werden muss. Und zwar eine, mit der beide Elternteile leben können. Darauf kommt es an. Es ist und bleibt Verhandlungssache. Zu berücksichtigen ist, dass im normalen Unterhalt ja durchaus auch Aufenthaltszeiten beim "Zahlelternteil" einberechnet sind.


    Mensch einigt euch einfach und gut ist.


    Herzlichst


    TK

  • "Mensch einigt euch einfach und gut ist. :)"


    Ja, das steht außer Frage, es hätte ja sein können dass es einen rechtlichen Passus gibt, den wir nicht kennen. Verhandlungssache im Sinne eines gesunden Menschenverstandes ist mir persönlich auch sehr viel mehr recht, wir werden uns daran halten.


    Danke für deine Antwort.


    Beste Grüße

  • Hallo,


    Alles Verhandlungssache.


    mir fällt dabei spontan ein, die jeweils entstehenden Kosten für die Tochter


    zu berücksichtigen. z.B. die Größe des Kinderzimmers usw.


    edy

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