Anrechnung der neuen Ehefrau (Selbstständig)

  • Guten Morgen zusammen.


    Ich bin Vater einer 6 jährigen Tochter. Diese lebt bei der Kindsmutter, ist aber alle 2 Wochen übers Wochenende bei mir. Ich habe immer den Unterhalt bezahlt, welchen mir das JA errechnet hat. Nun ist es so, dass ich mein altes Beschäftigungsverhältnis auf ärztlichen Rat hin gekündigt habe und mich in einer zweijährigen Umschulung befinde. Dementsprechend beziehe ich ALG-1 und zahle aktuell keinen Unterhalt (unter Selbstbehalt). Ich habe eine Partnerin, welche selbstständig ist und um ein Vielfaches mehr an Einkommen hat. Sie selbst hat einen Sohn mit in unsere Beziehung gebracht. Wir leben zu dritt zusammen (und halt meiner Tochter, wenn sie zu Besuch ist). Meine Tochter hat auch ihr eigenes vollausgestattetes Zimmer. Ich muss an dieser Stelle sagen, hauptsächlich finanziert durch meine Partnerin.


    Wir möchten nächstes Jahr heiraten und nun die eigentliche Frage: in wie weit wird meine neue Ehefrau an den Kindesunterhalt angerechnet? Mir ist bekannt, dass man meinen Selbstbehalt kürzen könnte, aber in wie weit?


    Danke schon mal für eure Antworten.


    Liebe Grüße

  • Hallo TK,


    also gibt es beim kürzen des Selbsbehalts eine Grenze (unter knapp 900€)? Ich habe Sorge, dass mein kompletter Selbstbehalt weggenommen wird und meine neue Ehefrau dementsprechend in ihrer Existenzgründung benachteiligt wird.


    Grüße

  • Hi,


    es gibt in der Tat Fälle, in welchen bei Ehepartnern gesagt wird, es sei dem Partner aufgrund seines Einkommens zumutbar, für den anderen aufzukommen. Dafür gibt es ja dann aber auch steuerliche Vorteile - und man hat nun mal eine Fürsorgepflicht. Nicht für das "fremde" Kind, wohl aber für den Ehepartner. Der Klassiker ist, dass jemand als geringfügig Beschäftigter tätig ist, deshalb noch unter den reduzierten Selbstbehalt fällt. Da wird dann entweder mit einem fiktiven Einkommen gerechnet oder eben mit der Argumentation, der Ehepartner habe eben bestimmte Verpflichtungen.


    Herzlichst


    TK