Hallo, ich möchte jetzt doch noch einmal fragen in welchem Fall es möglich ist nach deutschem Recht geschieden zu werden bzw. die Trennungsdinge nach deutschem Recht zu regeln.
Bisher sind sowohl mein Mann als auch ich in Frankreich gemeldet. Ich war bei einer deutschen Anwältin. Sie hat mir gesagt es gäbe die Möglichkeit einen Vertrag zu schließen in dem ich und mein Mann unterschreiben dass die Trennungssache nach deutschem Recht verhandelt werden soll. Da es sich um eine sogenannte alte Ehe handelt wäre dies möglich.
Ich habe die Befürchtung dass mein Mann gar nichts unterschreibt. Er hat sich wohl inzwischen erkundigt dass sich die Frauen in Frankreich bei einer Scheidung deutlich schlechter stellen als in Deutschland da es hier den nachehelichen Unterhalt so nicht gibt.
Wie lange müsste ich in Deutschland gemeldet sein um mich dort auch scheiden zu lassen ? Was passiert wenn mein Mann weiter in F gemeldet bleibt ?