Hallo,
ich habe eine Frage zur Unterhaltsberechnung meiner Tochter. Leider finde ich im Internet nichts Aussagekräftiges.
Meine zukünftige Frau ist in einem angestellten Verhältnis (nicht im öffentlichen Dienst).
Meine Exfrau und ihr neuer Ehemann sind nicht in einem Beamtenverhältnis und nicht im öffentlichen Dienst tätig.
Ich bin Beamter und bekomme somit Familienzuschlag für ein Kind und zwar den Familienzuschlag für meine leibliche Tochter. Die Höhe dere Unterhaltszahlungen für meine Tochter werden entnehme ich der Düsseldorfer Tabelle.
Ich werde im Oktober heiraten.
Somit würde ich zukünftig den Familienzuschlag für drei Kinder erhalten. (leibliche Tochter aus der Ehe zuvor, beiden Kinder meiner zukünftigen Frau). Die beiden Kinder leben im selben Haushalt (nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben).
Nach der Hochzeit mit meiner Frau, würde ich als Beamter den Familienzuschlag für zwei weitere Kinder erhalten (leiblichen Kinder meiner Frau). Somit steigt auch mein ursprüngliches Netto Gehalt und somit würde ich auch laut der Düsseldorfer Tabelle die Höhe des zu zahlenden Unterhalts an meine EX Frau steigen.
Ist der Familienzuschlag welchen ich ausschließlich für die beiden Kinder meiner Frau erhalte auf den Kindsunterhalt anrechenbar?
Vielen Dank