Hallo Community,
ich hätte mal eine Frage bzgl. Aufteilung des Hausrats, nach rechtskräftiger Scheidung.
Wenn man sich nicht einigen kann, kann einer der beiden anleiern, dass gerichtlich aufgeteilt wird.
Mich würde mal interessieren, wie so eine Hausratsaufteilung per Gericht aussieht, bzw. ich würde gerne abschätzen ob es letzten Endes Vorteil oder Nachteil wäre.
Folgende Situation:
Sie: Krankheitsbedingt Berufsunfähig und dadurch Rentnerin. Einkommen durch Berufsunfähigkeitsrente und Rente ca. 1.700 € netto
Er: Berufstätig mit etwa 6.000 € netto
Er muss keinen Unterhalt zahlen oder dergleichen. Es geht jetzt nur um den Hausrat.
Er fordert jetzt nach "Wunschliste" alle Geräte die ihm zusagen und droht quasi, wenn er die Sachen nicht bekommt, dass sie sich dann wesentlich schlechter stellen würde. Hat aber selbst inzwischen ein komplett eingerichtetes Haus mit seiner neuen Freundin.
Diese "Drohungen" sind vermutlich ein häufiges Mittel.
Wie würde man sowas gerichtlich allgemein bewerten, wenn man von "gerecht und zweckmäßig" spricht?
Erfahrungswerte?