Hausratsaufteilung

  • Hallo Community,


    ich hätte mal eine Frage bzgl. Aufteilung des Hausrats, nach rechtskräftiger Scheidung.

    Wenn man sich nicht einigen kann, kann einer der beiden anleiern, dass gerichtlich aufgeteilt wird.

    Mich würde mal interessieren, wie so eine Hausratsaufteilung per Gericht aussieht, bzw. ich würde gerne abschätzen ob es letzten Endes Vorteil oder Nachteil wäre.


    Folgende Situation:


    Sie: Krankheitsbedingt Berufsunfähig und dadurch Rentnerin. Einkommen durch Berufsunfähigkeitsrente und Rente ca. 1.700 € netto

    Er: Berufstätig mit etwa 6.000 € netto


    Er muss keinen Unterhalt zahlen oder dergleichen. Es geht jetzt nur um den Hausrat.

    Er fordert jetzt nach "Wunschliste" alle Geräte die ihm zusagen und droht quasi, wenn er die Sachen nicht bekommt, dass sie sich dann wesentlich schlechter stellen würde. Hat aber selbst inzwischen ein komplett eingerichtetes Haus mit seiner neuen Freundin.

    Diese "Drohungen" sind vermutlich ein häufiges Mittel. :rolleyes:


    Wie würde man sowas gerichtlich allgemein bewerten, wenn man von "gerecht und zweckmäßig" spricht?


    Erfahrungswerte?

  • Hallo,


    es sind doch bestimmt noch andere Werte vorhanden?


    Immobilien? LV-Versicherungen usw. ?


    Vielleicht hilft eine "Androhung" des Zugewinnausgleiches?


    edy

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  • Hi edy,


    diese Dinge sind leider schon notariell geregelt. Sie dachte wohl, dass man mit Vertrauen arbeiten könnte. Er kehrt jetzt aber eine ganz andere Seite raus.

    Ein Haus ist vorhanden, aber auch alles notariell fix.

    Deshalb geht es jetzt nur noch um Hausrat.


    Danke schonmal für die Antwort!

  • Hi,


    es geht um den Hausrat, der in der Ehe angeschafft worden ist. Nicht um anderes. Und wenn ein Gerät in der Ehe angeschafft worden ist, weil ein Gerät ersetzt wird, welches vor der Eheschließung von einem Partner angeschafft wurde, dann fällt das auch in den Bereich des ursprünglichen "Anschaffers."


    Beispiel: sie bringt eine Waschmaschine mit in die Ehe. Die wird irgendwann ersetzt, gemeinsam bezahlt aus dem Haushaltsgeld. Dann bleibt trotz der gemeinsamen Anschaffung die neue Waschmaschine bei der Ehefrau. Außerdem können gemeinsam angeschaffte Gegenstände auch einer Partei zugesprochen werden, wenn sie die dringend benötigt. Eventuell sogar Gegenstände, die vor der Eheschliessung vom anderen Partner angeschafft wurden.


    Abgesehen davon, der Wert von gebrauchten Hausratsgegenständen wird in der Regel doch gewaltig überschätzt. Und - es wäre auch zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen nicht abschließenden Charakter haben, was häufig der Fall ist, so dass eine Aufteilung im Nachhinein nicht mehr in Betracht kommt.


    Ein paar mehr Einzelheiten bräuchten wir schon. Dann könnte man die Sache besser einschätzen.


    Herzlichst


    TK