Hallo,
ich konnte im Internet leider keine Antwort auf meine Frage finden.
Mein Ex hat nach Aufforderung Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhalts unserer Tochter eingereicht. Sie lebt bei mir. Er ist neu verheiratet. Seine neue Ehefrau arbeitet in Teilzeit, sie haben zwei gemeinsame Kinder (4 J. + 8 J.).
Dass der Unterhalt für meine Tochter wegen der zwei neuen Kinder herabgestuft wird ist mir klar und auch völlig in Ordnung.
Aber kann er den Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle wirklich noch eine weitere Stufe herabstufen, da er seine Ehefrau als Unterhaltsberechtigte mit angibt? Wann gilt eine Ehefrau als Unterhaltsberechtigt, obwohl sie erwerbsfähig ist, gibt es hier eine Einkommensgrenze?