Hallo in die Runde,
vorab vielen Dank das der ein oder andere sich die Zeit nimmt und mein "Problem" durchliest!
Ich bin derzeit angestellt. Ich möchte mich Selbständig machen.
Ich zahle derzeit Kindesunterhalt für 2 Kinder. Mir ist klar, das ich diesen, in gleicher Höhe weiter bezahlen muss wenn ich mich Selbständig mache. Soweit so gut.
Nachdem der Vater der Ex verstorben ist, hat sie geerbt und erhält mittlerweile keinen nachehelichen Unterhalt mehr.
Nachdem dies alles gerichtlich erledigt war, habe ich einen dummen, fatalen als auch unbeabsichtigten folgeträchtigen Fehler begangen. Ich habe versehentlich eine Überweisung für den Kindesunterhalt getätigt ANSTATT den DAUERAUFTRAG wieder ein zu richten, so das monatlich der Kindesunterhalt an die Ex fließt.
Über meinen Arbeitgeber habe ich dann erfahren, das sie über ihren Anwalt eine Lohnpfändung in die Wege geleitet hatte, da ich mit 2 Monaten Kindesunterhalt rückständig sei, was ich auch war.
Den rückständigen Unterhalt habe ich sofort entrichtet und diesmal wieder den Dauerauftrag eingerichtet. Ich war nie mit irgendeinem Unterhalt Rückständig und zahle fleißig weiter!
Anscheinend ist es wohl so in Deutschland, das die Pfändung erst wieder "erlischt" wenn die Ex eine "Ruheerklärung" gegenüber meinem Arbeitgeber erklären lässt. Da unser Verhältnis sehr "verschnupft" ist, macht sie dies natürlich nicht. Diese Pfändung bringt einerseits bei meinem Arbeitgeber erhebliche Probleme als auch für meine weitere berufliche Zukunft, da ich in der Finanzdienstleistungsbranche arbeite.
Jetzt möchte ich mich ggf. Selbständig machen. Da ich als Selbständiger keinen Lohn beziehe, stellt sich mir die Frage wie sich das mit der Lohnpfändung verhält?
Wenn ich mich Selbständig mache, muss ich schließlich bei den Ämtern angeben, das ich ein gutes Führungszeugnis habe etc. usw....
Daher meine Frage, wer weis wie sich das verhält? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir hilfreiche Tipps geben?
Mir ist klar, das der einfachste Weg der ist, das diese Ruheerklärung abgegeben wird.... dies ist allerdings die unwahrscheinlichste Variante, da wir keinen Kontakt haben.
Besten Dank vorab für hilfreiche Tipps bzw. Lösungen.
Micky