Guten Tag,
ich möchte Sie zu folgendem Thema für meinen Bruder, um Rat bitten:
Ich habe mit meiner ersten Ex-Freundin 2 Kinder. Wir haben unter uns eine Unterhaltssumme in Höhe von 300 € vereinbart und sind uns einig, dass wir beide damit gut zurecht kommen.
Ich habe auch mit meiner zweiten Ex-Freundin ein Kind. Diese hat nun den Unterhalt beim Jugendamt eingefordert. Ich zahle derzeit den untersten Satz 330 € monatlich bei einem Nettogehalt von 2.000 €.
Nun meine Frage, hat das Jugendamt falsch berechnet oder werden die ersten zwei Kinder nicht mit in die Berechnung aufgenommen, da die Zahlung nicht über das Jugendamt geht.
Weil wenn man auch meine anderen zwei Kinder nach der Düsseldorf-Tabelle mit einrechnen würde, dann liegt ein Mangelfall vor und ich müsste insgesamt weniger zahlen.
Vielen lieben Dank für eure Unterstützung.
Lisa (Bruder: Michael)