Unterhalt eheähnliche Gemeinschaft

  • hallo


    ist eine längere Geschichte,

    ich Mutter von 3 Kindern, Bekomme 2 UV und 1 Unterhalt vom Vater

    bin der Zeit Arbeitslos bemühe mich aber um Arbeit,

    Jetzt ist es so mein Freund und ich haben 1 gemeinsames Kind, wofür er Unterhalt Zahlen soll.

    Da er mit mir Wirtschaftet haben wir uns auf 0 geeinigt.

    Das Amt hat errechnet er soll 100% Unterhalt zahlen plus eine kleine Summe Betreuungsunterhalt.

    Jetzt ist es so er hat aus einer vorigen Beziehung einen Sohn dem Unterhalt zusteht. Zahlt er auch.


    Jetzt überlegen wir ob wir nicht zusammen ziehen aufgrund dessen steht mir von seinem Einkommen her nichts mehr zu, Kein Wohngeld Kein Harz4

    Das heißt ich habe kein Einkommen Außer UV und Kindergeld.


    Meine Frage: Wie Wirkt sich das auf die Neuberechnung für sein ersten Sohn aus.


    Ich habe schon das ganze Internet durchstöbert finde aber nichts passendes.

    Habe nur was finden können wenn man verheiratet ist oder das das Einkommen keine rolle spielt aber was wenn

    kein einkommen da ist dann muss mein Freund mich doch finanzieren oder nicht?


    Danke für die Antwort.8)

  • Hi,


    wenn ich es richtig verstehe, dann habt ihr ein gemeinsames Kind, du hast noch zwei weitere Kinder. Ihr lebt bisher nicht zusammen, also hätte er genau genommen Unterhalt für das Kind, welches bei dir lebt, zahlen müssen.


    Für eine Neuberechnung des Unterhalts für das erste Kind des Freundes sehe ich keinen Anlass. Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Kindern aus, einerlei, ob der zum Unterhalt verpflichtete nun mit einem Kind zusammenlebt oder auch nicht.


    Nun zu dir. Wenn dein Freund zu dir zieht, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft, und das vom ersten Tag an, einfach, weil ihr ein gemeinsames Kind habt. Das Job-Center wird dann euren gemeinsamen Bedarf ausrechnen, nach den SGB-Regeln. Wenn durch den Verdienst des Freundes und eben des Unterhalts für deine zwei anderen Kinder sowie des Kindergeldes euer Bedarf gedeckt ist, besteht kein Anspruch mehr auf ALG II. Möglicherweise besteht noch ein aufstockender Anspruch. Das ist eure Beziehung zum Job-Center.


    Wie ihr im Innenverhältnis die finanzielle Angelegenheit regelt, das ist allein eure Angelegenheit. Da mischt sich niemand ein.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Das heißt ich habe kein Einkommen Außer UV und Kindergeld.


    Beim Zusammenzug steht dir m.E. auch kein UVG mehr zu. Ihr werdet der Kasse schwer vermitteln können,


    das dein Freund sich nur um sein Kind kümmert, um die anderen beiden aber nicht?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    Nur für gemeinsame Kinder steht bei Zusammenzug kein UV mehr zu.


    hier stellt sich doch die Frage, ob die Mutter noch alleinerziehend ist?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Du, da hat sich ja viel entwickelt.


    Ursprünglich war UV auf 6 Jahre begrenzt, und nach oben auf der Zeitschiene hörte er beim 12. Geburtstag des Kindes auf. Auch dann, wenn UV erst ein oder zwei Jahre in Anspruch genommen waren. Zusätzlich durfte der Berechtigte in keiner neuen Beziehung leben.


    Dann wurde das mit der neuen Beziehung abgeschafft. Wie will man das auch überprüfen?

    Nächster Schritt war die Aufhebung der Begrenzung auf 6 Jahre.

    Anschließend kam die Abschaffung des Kriteriums des unverheiratet sein.

    Und letztlich die Erweiterung des UV ohne Zeiteingrenzung bis zur Volljährigkeit.


    War oder ist in der Tat schon etwas unübersichtlich.


    Herzlichst


    TK

  • Dachte gibt Vorteil für ihn bei der Neuberechnung von seinem ersten Sohn da er ja Alleinverdiener wäre. Versteht mich nicht falsch aber die Mutter von ihm ist unkooperativ und freut sich über jedes Geld was er zahlen muss.

  • Hi,


    ganz ehrlich, da fehlt mir so etwas das Verständnis. Was kann das erste Kind dafür, dass er ein weiteres Kind gezeugt hat, dass er nun eventuell auch dich unterhalten muss? Es gibt Untersuchungen, vom Familienministerium, zwar über 10 Jahre alt, aber trotzdem. Damals wurde festgestellt, dass ein Kind unter Berücksichtigung von verdeckten Kosten wie etwa Miete, Strom u.s.w. schon als Neugeborenes etwa 400 € kostet. Und dieser Betrag steigert sich natürlich.


    Zahlt er so viel? Unter Berücksichtigung der Steigerung?


    Herzlichst


    TK

  • hat mit dem Kind nix zu tun

    Die ist zu faul Rechnung zu zahlen gibt das Geld mit vollen Händen aus...unterstütz ihn nicht und parkt ihn nur vor Konsole und TV er ist übergewichtig und es kümmert sich keiner darum das er in der Schule besser wird... und weil mein Freund auf Montage ist kann er sein Sohn nicht zu sich holen.

  • Hi,


    bei so Beschimpfungen reagiere ich etwas angemufft. Man nehme ihr das Kind weg, weil es übergewichtig ist. Was ist das denn? Du weisst doch rein gar nichts über die Frau, außer dass sie mal gut genug fürs Bett deines derzeitigen Lovers war. Und es soll Kinder geben, ja wirklich, die trotz Fürsorge in der Schule einfach nicht besser werden.


    Fakt ist doch, dass er jetzt für zwei Kinder finanziell in der Verantwortung ist, und wenn er mit dir zusammen lebt, dann ist er auch für zwei Kinder verantwortlich. Wieso soll sich da was ändern?


    Herzlichst


    TK