Junger Erwachsener unter Betreuung

  • Hallo,


    es gibt Fragen zu folgender Konstellation.


    Ein junger Erwachsener (24 Jahre) lebt im Haushalt seiner Mutter und seines Stiefvaters, die beide berufstätig sind.

    Er steht unter Betreuung, was seine finanziellem Angelegenheiten betrifft und ist zu 50 % behindert.

    Im August hat er eine Ausbildung abgeschlossen und seit dem zahlt sein Vater keinen Unterhalt mehr.
    Bisher waren alle Versuche eine Arbeit zu finden ohne Erfolg.

    Er bekommt derzeit ALGI auf Grundlage seines ehemaligen Ausbildungsgehaltes (ca. 200€).
    Ein Antrag auf Aufstockung wurde abgelehnt, da er in einer Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter und dem Stiefvater lebt, die ein normales Einkommen haben.


    Welche Möglichkeiten gibt es, den notwendigen Lebensunterhalt zu bekommen, bis eine Arbeit gefunden wird?

    Von 200€ kann man nicht leben, die Mutter will nun auch noch 100€ als Kostgeld, denn es gibt ja auch kein Kindergeld mehr.

    Wer ist der richtige Ansprechpartner, die Betreuerin konnte bisher nicht weiterhelfen.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    ich wundere mich über die amtliche Betreuung. Wenn nichts da ist, was soll dann die Betreuung? Ist die wirklich richterlich angeordnet?


    Aber das ist ja nicht die Frage. Bis zum Alter von 25 bildet er eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. Da kann es durchaus sein, wenn beide berufstätig sind, dass eine Aufstockung durch ALG II nicht in Betracht kommt. Kommt eben auf den Verdienst an. Ab 25 bildet der junge Mann eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Da dürfte dann neu gerechnet werden. Wenn ihm 100 € Taschengeld nicht ausreichen, dann muss er halt jobben.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,

    ich wundere mich über die amtliche Betreuung. Wenn nichts da ist, was soll dann die Betreuung?

    Der junge Mann hat eine diagnostizierte Entwicklungsstörung und es wurde eine gesetzliche Betreuung angeordnet (nachdem er mehrfach von unseriösen Geschäftemachern über den Tisch gezogen wurde) in Finanzfragen und seiner beruflichen Entwicklung. Er ist nicht entmündigt, seine Geldbewegungen werden aber durch die Bereuung kontrolliert.

    Er bewirbt sich und hatte auch schon verschiedene Probearbeitsplätze. Alles aber ohne erfolgreiches Ergebnis.

    Es kann doch nicht sein, des er mit 24 Jahren nun weniger Geld zur Verfügung hat als in der Ausbildungszeit.

    Da Kindergeld und Unterhaltszahlung des Vaters weggefallen ist, sind es halt nur die 200€ ALGI.

    Wenn ich das mal weiterdenke, ist die Mutter nun durch ihr Zusammenleben mit dem Sohn die finaziell Benachteiligte.

    Das Amt stimmt auch einem Auszug nicht zu, ein WG-Zimmer wäre denkbar, damit keine eigene Bedarsgemeinschaft entsteht.

    Hier stimmt doch was nicht!


    Gruß


    frase

  • Hallo Tk,


    leider hast du vollkommen Recht. Es erschien mir so unwahrscheinlich, habe daher auch eigene Nachforschungen angestellt.

    Ergebnis war ernüchternd.

    Einziger Lichtblick, es ist nur noch ein Jahr und es gibt eine kleine Hintertür, wenn er eine weitere Ausbildung beginnen würde, dann könnte Kindergeld gezahlt und natürlich auch Azubilohn fließen.

    Kein guter Plan, er wird weiter nach einem Arbeitsplatz suchen.


    Danke,


    frase

  • Hi,


    Kindergeld ab 25? Wohl eher nicht. Und was spricht dagegen, dass er jetzt sein Taschengeld durch Jobben auffüllt, wie es z.B. fast jeder Student macht, und sei es durch Zeitungen austragen, Pizza ausliefern, Nachhilfeunterricht geben, was weiß ich? Ich verstehe diese Haltung einfach nicht. Für mich ist es ein normaler Vorgang, dass jemand, der nichts tut, weniger Geld zur Verfügung hat als jemand, der etwas tut. Was ist da so außergewöhnlich dran, wieso kann das nicht sein?


    Herzlichst


    TK