Seit 7.2018 bin ich alleinerziehend und der Vater zahlt zwar über die Beistandschaft unterhalt. Aber er hat 3 weitere Kinder für die zahlt er auch Unterhalt. Alles schön und gut aber er ist bei seiner Mutter gemeldet wohnt aber seit 8 Jahren bei eines der Kinder. Deswegen ist meine Frage normalerweise steht doch dem einen Kind kein unterhalt zu oder? Und wenn nicht was kann ich tuen?
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo nicole,
allen (seinen leiblichen (minderjährigen) Kindern ist er zu Unterhalt verpflichtet, außer ihr Einkommen ist so
hoch, das sie sich selbst versorgen können. Wie alt sind denn die Kinder?
edy
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die Kinder sind 15, 13 und meine zweijährige Tochter.
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Hallo,
die Kinder sind 15, 13 und meine zweijährige Tochter.
na auch das Kind das bei ihm wohnt muss doch versorgt werden. (Miete, Essen +Trinken, Kleidung usw).
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er ist bei seiner Mutter gemeldet wohnt aber seit 8 Jahren bei eines der Kinder.
nun, das wäre ein Verstoß gegen das Meldegesetzt.
Ob es einen Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlung hat, kann ich nicht beurteilen.
Gruß
frase
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Hi,
also dass der Mann bei einem minderjährigen Kind wohnt, dann hätte das älteste Kind ja mit 7 einen eigenen Haushalt führen müssen, und er wäre zu ihm gezogen, oder wie?
Ein Kind lebt beim Vater, und auch dieses Kind ist unterhaltstechnisch zu berücksichtigen. Es ist nun mal so, dass nur ein bestimmter Betrag zur Verteilung unter vier Kindern zur Verfügung steht. Ich gehe mal davon aus, dass im Rahmen der Beistandsschaft richtig gerechnet wurde, ich halte zwar nicht immer unbedingt viel von unseren Jugendämtern, aber das können sie in der Regel. Das öffentlich-rechtliche Meldegesetz hat damit gar nichts zu tun.
Wenn die Fragestellerin der Berechnung des Jugendamtes misstraut, kann sie ja Geld in die Hand nehmen und das alles von einem Anwalt überprüfen lassen. Achtung: zumindest bei uns gibt es für diese Fälle keine Gratis-Beratungshilfe, weil der Steuerzahler ja schon das Jugendamt bezahlt.
Herzlichst
TK