Azubi / eigene Wohnung / 18 / volljährig Unterhaltshöhe ?

  • Hallo zusammen


    Ich habe nun diverse Unterhaltsrechner im Netz getestet und komme irgendwie auf keinen grünen Zweig (

    dh es kommt überall was anderes raus :-)) .. .


    Ein paar Eckdaten vorab für euch :


    -Uneheliches Kind

    -Azubi im 1.Lehrjahr

    -Lehrlingsgehalt = 680 Euro

    -18 Jahre

    -Hat eine eigene Wohnung / eigenen Hausstand

    -Mein bereinigtes Netto Einkommen ca 2800 Euro/ Monat

    -Fahrtkosten ca. 150 Euro / Monat

    -Einkommen der Mutter ca 900 Euro


    Habe mich im Moment auf 400 Euro mit dem Kind geeinigt .

    -Ist das aus eurer Sicht i.O . ?

    -Hat jemand einen Link zu einem Unterhaltsrechner dem man "vertrauen" kann ?


    LG
    Bernd

  • ab18unterhalt

    Hat den Titel des Themas von „Azubi / eigene Wohnung / 18 / Unterhaltshöhe ?“ zu „Azubi / eigene Wohnung / 18 / volljährig Unterhaltshöhe ?“ geändert.
  • Hi,


    nö, ist zu viel. Du nimmst das Netto-Gehalt des Juniors + das Kindergeld. So, wenn das zusammen unter 800 € liegt, dann können wir über Unterhaltsansprüche diskutieren. Wobei dann noch das Gehalt der Mutter zu berücksichtigen ist, ob er ausziehen musste, u.s.w.


    Gib uns erst einmal die Infos, und dann sieht man weiter. Existiert denn noch ein wirksamer Titel?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Volljähriges Kind mit eigener Wohnung Bedarf = 860€ pauschal.


    Darauf wird das AUZUBI-Geld ( minus ca.100€ Ausbildungspauschale) + das volle Kindergeld angerechnet.


    edy

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  • Hallo Edy


    Das heisst unter dem Strich ist welcher Betrag realistisch den ich berappen muss ?

    LG

  • Hallo TK

    -680 + 206 Kindergeld = 886 , ok also nicht unter 800 :-)

    -Muttergehalt ist im Moment nicht relevant, da ist nichts zu holen …

    -Ja, er musste ausziehen

    -Ja, es gab ein Unterhaltstitel ( in wie fern der noch rechtskräftig/ greift müsste ich mir nochmal anschauen was da genau drin stand :-)) ..

    spielt das denn eine Rolle ? Ich dachte bis 21 muss ich sowieso bezahlen bis er die 1. Ausbildung abgeschlossen hat muss ich sowieso berappen..


    LG

  • Das heisst unter dem Strich ist welcher Betrag realistisch den ich berappen muss ?

    du musst ca. 76€ an Unterhalt zahlen. (das Kindergeld geht an den Sohn).


    edy

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  • Hallo,


    du schreibst ja, das du dich mit dem Sohn auf eine Zahlung von 400€ geeinigt hast.

    Aus den Beiträgen hier kannst du ja nun entnehmen, das es deutlich zuviel ist.

    Ich würde also mit dem Sohn darüber sprechen und ein zeitliches Abschmelzen des Unterhaltes vereinbaren. Vermutlich erhält die Mutter noch das KG.

    Das kann man ja alles klären und es kann auch sein, das er mehr als nur die Ausbildungspauschale in Abzug bringen kann.

    Der Titel ist schon relevant, wenn er über das 18 Lebensjahr gilt, dann müsstest du eine Abänderung anstreben.


    Gruß frase

  • Hallo,


    Ein Rechner kann das Netto nicht sauber bereinigen.


    Du brauchst keinen Rechner, weil es hier um einen Pauschalbetrag für einen Volljährigen mit eigener Wohnung geht.


    Dein Selbstbehalt bleibt gewahrt.


    edy

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  • Danke für deine Antwort : Das KG erhält nun der Sohn direkt von der Mutter . Ok ich sprech mit ihm. Scheint ja nun eindeutig zu sein das es viel Zuviel ist.