Exfrau möchte die Kinder jedes zweite Wochenende abgeben, trotz Samstag Schicht

  • Hallo zusammen,


    Meine ex Frau möchte, dass ich unsere Kinder 4und5 J, jedes zweite Wochenende zu mir nehme. Leider ist das nicht möglich, da ich im Handel arbeite und ich Samstags arbeiten muss. Stattdessen habe ich Freitags frei. Somit nehme ich die Kinder immer Freitags und hin und wieder Sonntags. Es kam auch schon diesbezüglich ein Schreiben von Ihrer Anwältin, ich solle es mit meinem Arbeitgeber abklären und Bescheid geben. Mein Arbeitgeber sagt, ich kriege einen Samstag im Monat. Meine Frage: kann sie es erzwingen, das ich die Kinder jedes zweite Wochenende nehme?

  • Hi,


    theoretisch kann dich ein Gericht verdonnern, die Kids für einen bestimmten Zeitraum zu nehmen, also jeden zweiten Samstag. Praktisch ist das jedoch sehr unwahrscheinlich, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Denn letztlich ist das Elternteil, bei dem die Kinder leben, eben dafür verantwortlich, dass die Kinder ständig betreut werden. Hinzu kommt bei dir, dass du ja Samstags arbeiten musst, ein Anspruch auf Abänderung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber besteht nicht.


    Allerdings ist die jetzige Lösung (Freitags, ab und zu mal Sonntags) eine sehr unglückliche, die kaum dem Kindeswohl entspricht. Letztlich sollte das Ziel sein, dass die Kinder trotz der Trennung auch an deinem Leben teilnehmen und dazu gehören nun auch mal Übernachtungen. Ich würde die Anwältin diesbezüglich informieren, ihr vorschlagen, die Kids an deinem monatlichen Wochenende von Freitag nach Dienstschluß bis Sonntags zu nehmen, dazu vielleicht bisher noch zwei Freitage oder so ähnlich. Aber bitte eine feste Regelung treffen. Das ist für alle wichtig, auch für die Kinder, die eine feste Planung benötigen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Es kam auch schon diesbezüglich ein Schreiben von Ihrer Anwältin, ich solle es mit meinem Arbeitgeber abklären und Bescheid geben

    Dann würde ich den Arbeitgeber zumindest einmal ansprechen ( das Ergebnis dürfte klar sein).


    Ich würde die Anwältin darauf hinweisen, das dadurch auch die regelmäßige Unterhaltszahlung


    gefährdet wird.



    edy

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