Unterhalt bei FSJ und Studium nach 3. Ausbildung?

  • Hallo liebe Mitglieder,

    kurz zur Situation: Ich bin 19 und meine Eltern haben sich vor 2 Jahren getrennt. Nun steht die Scheidung bevor. Bisher hat meine Mutter keinen Unterhalt bezogen, da wir (Bruder, Mutter und ich) noch im Familienhaus leben. Mein Vater ist ausgezogen. Es ist so geregelt, dass mein Vater die Haus und Auto Kosten bezahlt (Rate, Nebenkosten, Auto...). Das ist nach Meinung einer Rechtsanwältin die beste Lösung für uns, da es sich mit dem Trennungsunterhalt ziemlich gut ausgleicht. Zusätzlich kommt dann noch der Unterhalt für meinen 15 Jährigen Bruder.


    Ich habe letztes Jahr meine Fachhochschulreife gemacht und kurzzeitig Studiert und nach 2 Monaten aufgehört. Jetzt habe ich eine Ausbildung begonnen, welche aber auch scheitert. Nun wechsle ich vom IT Bereich in den Sozialpädagogischen. Plan ist ab Januar ein 6 Monatiges freiwilliges soziales Jahr mit ca. 300€ Vergütung und dann Duales Studium allerdings ohne Vergütung, da es eine private Hochschule ist die von dem Praxispartner bezahlt wird.


    Bisher habe ich keinen Anspruch auf Unterhalt gehabt. Wie würde das ab Januar denn aussehen? Und gibt es da irgendwelche Regelungen für was der Unterhalt genutzt werden muss? Denn Ich habe aktuell ein Auto mit Oma Finanzierung laufen 300€ im Monat. Optimal wäre natürlich, wenn man das irgendwie halten könnte. Wohnhaft bleibe ich weiter zu Hause.



    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe. Bei Fragen stehe ich natürlich bereit.

    LG

  • moritz2020

    Hat den Titel des Themas von „Unterhalt bei FSJ und Studium nach bei 3. Ausbildung?“ zu „Unterhalt bei FSJ und Studium nach 3. Ausbildung?“ geändert.
  • Hi,


    das mit dem Unterhaltsanspruch ist grenzwertig. Ich neige dazu, zu sagen, dem Grunde nach könnte noch ein Anspruch bestehen, weil die Wechsel in sehr kurzer Zeit stattgefunden haben. Man könnte allerdings die Zielstrebigkeit bei so vielen Wechseln auch verneinen.


    Jetzt kommen wir zur Höhe. Du rutschst als volljähriges Kind an die hinterste zu berücksichtigende Stelle. Also erst ist für deinen minderjährigen Bruder zu zahlen, dann für die Mutter, dann kommst du dran. Und - die Eltern sind gleichermaßen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das bereinigte Einkommen der Eltern wird also addiert, dann wird dein Anspruch auf dieser Basis ermittelt und die Anteile der Eltern entsprechend gequotelt. Das Kindergeld wird dann noch voll in den Unterhaltsanspruch einbezogen, um diesen Betrag verringert sich also das, was die Eltern zahlen müssen. So, und wenn dann der Anteil der Elternteile feststeht, dann hat die Mutter das Wahlrecht. Sie kann ihren Anteil mit freier Kost und Zimmer u.s.w. verrechnen, also quasi durch Naturalien zahlen. Und - beide Eltern haben Freibeträge, die unantastbar sind. Was ist denn mit BaföG?


    Herzlichst


    TK

  • Hey, danke für die Antwort. Barfög geht leider nicht, aufgrund des hohen Einkommen meines Vaters. Grundsätzlich sei noch gesagt, dass er ca. 3mal mehr verdient als meine Mutter. Unterhalt habe ich bisher noch nie bekommen. Weiß nicht genau ob diese Informationen weiter helfen. Wenn noch Details benötigt werden antworte ich natürlich gerne.