Immobilien Schenkung - Partnerschaftsvertrag

  • Ich bekomme von meinen Eltern ihr Haus geschenkt (Schenkung / vorgezogenes Erbe). Meine Eltern behalten in der Einliegerwohnung des Hauses das lebenslange Wohnrecht, wir (2 Erwachsene mit 2 Kinder) ziehen auch in das Haus. Wir sind nicht verheiratet.


    Da ich noch eine Schwester habe muss ich diese ausbezahlen. Es sind 130000 €. Dies übernimmt mein Partner (etwas Eigenkapital und einen Bankkredit von 100000 €. Ich kann da aber momentan nichts leisten, da ich in elternzeit bin, danach werde ich halbtags arbeiten). Sollten wir den Bankkredit zusammen aufnehmen oder nur er?

    Kann man auch meinen "Job" als Mutter / Hausfrau, also meine Leistungen zu Hause (kochen, putzen, Kindererziehung...) irgendwie aufwiegen?


    Im Grundbuch werde nach der Schenkung nur ich stehen, da wir keine Schenkungssteuer zahlen wollen.

    Somit trägt mein Partner ja das volle Risiko. Er hat nun verständlicherweise die Befürchtung, dass im Falle einer Trennung er ohne was da steht und er nur der "Goldesel" für mich war. Das Haus würde ja mit gehören, da nur ich im Grundbuch stehe.


    Wir würden gerne einen Partnerschaftsvertrag machen, was die Regelung im Falle einer Trennung betrifft. Was, wie und wieviel ich ihm z. B. dann auszahlen müsste.

    Wie macht man das? :

    Nimmt man da eine fiktive Miete an, die je nach Zeitpunkt der Trennung dann anteilig abgezogen wird? Oder was?

    Oder schreibt man jetzt einfach auf, was jeder in das Haus einbringt? (er sein EK, Kreditbetrag + Zinsen und ich bringe ja dann das mir geschenkte Haus mit ein)


    Wäre z. B. die Trennung in 15 Jahren, ist es ja auch nicht richtig ihm den vollen Betrag zurückzahlen zu müssen, welcher er eingebracht hat. Er hat ja schließlich auch einen Teil schon "abgewohnt" . Oder sehe ich das falsch?

    Was bedeutet dieses "abgewohnt"?

    Aber ganz ohne soll er dann ja auch nicht da stehen.


    Ach ja, im Schenkungvertrag meiner Eltern gibt es eine Rückfallklausel, falls das von Bedeutung ist.


    Wäre es besser wenn wir heiraten? Bleibe ich dann trotzdem alleine im Grundbuch oder soll er dann mit im Grundbuch stehen, wenn ja zu welchem Anteil jeweils?


    Ich kann es leider nicht besser erklären, hoffe aber dennoch auf Hilfe.

    Danke schon mal für eine Antwort.

  • Hi Bonnie,


    gut, dass ihr euch jetzt Gedanken macht und nicht erst dann, wenn der Streit da ist. Aber, letztlich ist es kein juristisches Problem, was ihr habt, sondern ein menschliches. Denn wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, man kann also letztlich alles vereinbaren.


    Für mich wäre ein Ausgangspunkt, wie viel teurer denn der Abtrag des Kredits im Vergleich zu der Zahlung von Mietzins ist. Denn irgendwo müßte der Mann ja auch leben. Häufig ist da ja kein Unterschied, zumindest bei der heutigen Zinslage. Das muss man einfach mal sauber durchrechnen. Das wäre für mich so der Einstieg. Und die Überlegung, was mit seiner Bareinlage passieren soll. Man könnte auch daran denken, dass du im Innenverhältnis ab der Trennung die Kredittilgung übernimmst.


    Das wären so meine Anhaltspunkte. Ich rate in so Fällen immer, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Und den Vertrag dort ausformulieren lassen. Es hängt einfach zu viel dran.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Bonnie,


    Ich sehe da Probleme mit der Bank. Die Bank wird eine Hypothek auf das Haus eintragen lassen.


    Wenn nun dein Partner seinen Kredit nicht bedienen könnte (oder will) , dann steht das Haus "im Raum".


    Sollten die Eltern einmal evtl. in einem Heim untergebracht werden müssen, könnte vor Ablauf der 10 Jahresfrist


    eine Rückforderung der Schenkung eingeleitet werden. Das eigetragene Wohnrecht stellt auch einen Wert dar, der


    bei einer Heimunterbringung berücksichtigt werden sollte.


    Die bereits getätigte Auszahlung an die Schwester könnte bei einer Rückabwicklung auch Probleme bereiten.


    Steuern sparen? zunächst erst mal die Freigrenze bei Schenkung Eltern-Kinder beachten.


    Man sollte sich hier wirklich von einem Fachanwalt beraten lassen.


    edy

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