Hallo zusammen,
ich stehe inmitten eines zermürbenden Sorgerechtsprozesses mit meiner Frau und beantrage das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen 8-jährigen Sohn. Leider spitzt sich die Situation kurz vor Terminierung der Hauptverhandlung zu und meine Frau holt alle miesen Tricks auf Kosten meines Sohnes heraus.
Hier eine chronologische Abfolge der Geschehnisse:
- 01/2019 Beichte meiner Affäre und der Tatsache, dass die andere Frau von mir ein Kind erwartet. Trotzdem wollten meine Frau und ich es zusammen nocheinmal probieren und diese Krise gemeinsam durchstehen
- ab 02/2019 Diagnose einer Depression bei meiner Frau mit einer signifikanten Wesensveränderung. Es fangen merkwürdige Diskussionen und Streitigkeiten wegen Allem an. Sie kann Ihren Beruf nicht mehr ausüben und ist ab dem Zeitpunkt krank geschrieben
- 04/2019- Meine Frau ruft die Polizei eines Abends während ich unterwegs bin und behauptet in Anwesenheit meines Sohnes und ihrer Mutter, dass ich sie mit dem Tode bedroht habe. Daraufhin erhalte ich, ohne Überprüfung dieser Hypothese, eine Wohnungsverweisung von 10 Tagen
-Kurz darauf haut sie mit meinem Kind zu ihren Eltern in ihren 300KM weiten Heimatort ab, nimmt das halbe Haus mit, meldet ihn heimlich von der Schule ab und gleichzeitig in dem neuen Wohnort an. Das ortsansässige Jugendamt der Kleinstadt steht komplett auf der Seite meiner Frau und äußert sich bedeckt, aber in Richtung ihrer Interessen. Dabei muss angemerkt werden, dass ihre Schwester beste Kontakte zu dem Jugendamt hat aufgrund der langjährigen beruflichen Verflechtung in einem Jugendheim hat.
- 05/2019- eA-Verfahren vor dem Amtsgericht meines Wohnortes (große Stadt in NRW). Kurz vor dem Verfahren kommt die Anwältin der KM mit einem 10 Seiten langen Schriftstück an und präsentiert eine Reihe von Lügen und Verleumdungen. U..a, dass ich ein Tyrann während der 10-jährigen Ehe war, Kontrolle auf meine Frau ausüben wollte, Drogen konsumiert hätte, mich kaum um meinen Sohn gekümmert hätte und diverse andere eidestattliche Erklärungen, dass meine Mutter psychisch krank war und ist und mein Vater meinen Sohn wie einen Prinzen behandelt.. Also insgesamt, mieser und verleumdender geht es kaum.
Die Richterin machte es kurz, roch den Braten und sagte, dass wenn eine Bindungsintoleranz bei meiner Frau gutachterlich festgestellt wird, sie dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich überträgt.
Fazit des eA-Verfahrens: Die Richterin glaubte ihren Lügen nicht, befragte meinen Sohn, der leichte Tendenzen aussprach zur Mutter zu wollen (kein Wunder, wenn er 6 Wochen lang bearbeitet wurde) und sprach sich für einen Vergleich aus, dass er bis zu Hauptverhandlung bei der Kindesmutter verbleiben darf. Ich erhielt das klassische Umgangs-Modell ihn alle 2 Wochen für ein WE zu sehen und musste erstmal in den darauf folgenden Monaten zig Tausend KM hin und herfahren und natürlich den Unterhalt entrichten und gleichzeitig alle weiter laufenden Kredite weiter bezahlen
- 06/2019: Einstellung aller Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft. Trotzdem pocht meine Frau weiter, dass ich sie bedroht hätte. Ich verzichte aber weiterhin auf Anzeigen gegen sie
-03/2020- Das Erstgutachten steht: Fazit: Beide Eltern sind voll erziehungsfähig (mit leichten positiven Tendenzen für die Kindesmutter), Bindungstoleranz bei ihr vorhanden, da sie die Umgänge nicht blockiert. Kindeswille nicht intensiv und stabil genug. Daher Empfehlung, meinen Sohn trotz des maximal bindungsintoleranten Aktes der Kindesentziehung, bei ihr zu lassen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sie zu übertragen.
Das Jugendamt meiner Stadt (wo auch noch immer der Gerichtsstand ist) spricht sich dagegen aus, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen werden muss, da die KM bindungsintolerant ist und das Gutachten Widersprüche beinhaltet. Ein von mir zusätzlich angefordertes privates Gegengutachten attestiert dem Gutachter ebenfalls methodische Defizite. Stellungnahme des Verfahrensbeistands: Schwammig, mit dem Fazit, dass mein Sohn trotzdem die Fahrereien haben wird. Daher keine echte Empfehlung, wo er bleiben soll.
-Anfang 09/2020: Ergänzungsgutachten vom Erstgutachter: Fazit: Empfehlung wird zurückgenommen, weil der Kindeswille in den letzten 12 Monaten doch nun stabil, intensiv und zielorientiert ist. Bindungstoleranz dagegen bleibt bei der KM weiterhin vorhanden, weil die KM nicht schlecht über mich spricht und alle Umgänge stattfanden! Keine klare Richtung des Gutachters, wo das Kind bleiben soll. Nur der Hinweis, dass man dann der Maxime folgen sollte, dem Kindeswillen zu folgen.
Das Jugendamt vor Ort stellt weiterhin das Ergänzungsgutachten in Frage und spricht sich ganz klar weiter für die Übertragung des Aufenthaltsbesimmungsrecht auf mich aus
- Mitte 09/2020: Mein Sohn wird glücklich am Sonntag Mitte September an meine Frau übergeben, die sichtlich gezeichnet und völlig down aussieht. Plötzlich erhalte ich einige Tage später die Info von ihr, dass sich mein Sohn komisch verhalten würde und nun sie nun das Jugendamt vor Ort kontaktiert hat, damit er befragt wird, weil sie das Gefühl hat, dass er von mir manipuliert hat. Und tatsächlich erhalte von dem Klein-Stadt-Jugendamt eine Info, dass mein Sohn gesagt hätte, dass er von beiden Elternteilen, aber vor allem von mir manipuliert wurde zu sagen, dass er bei mir verbleiben soll. Das Jugendamt stellt daraufhin eine chronische Kindeswohlgefährdung fest und empfiehlt alle Umgänge bis zur Hauptverhandlung (nicht vor 12/2020) auszusetzen. Das Schreiben ging vor drei Wochen an das Amtsgericht meiner Stadt und liegt mir bis dato nicht vor. In der Zwischenzeit habe ich meinen Sohn seit einem Monat nicht mehr gesehen und seit zwei Wochen nicht einmal telefonisch gesprochen.
-Anfang 10/2020: Beantragung eines Ordnungsgelds gegen meine Frau wegen Umgangsvereitelung. Ausgang noch offen..
Sorry für den langen Recap dieser Leidensstory, aber ich habe versucht alle wichtigen Ereignisse aufzulisten.
Wie gehts nun weiter und kann sich meine Frau einfach gegen eine Verfügung aus dem eA-Verfahren aus 05/2019 hinwegsetzen aufgrund einer Empfehlung eines Jugendamts, dass nicht einmal in dem Prozess involviert ist?
Ich habe das Gefühl, dass hier ganz klare tendenziöse, ja eigentlich skandalöse, Gutachten und Stellungnahmen zugunsten meiner Frau erstellt wurden. Dagegen wehre ich mich, da die Affäre nichts mit meinem Sohn zu tun hat und meine psychisch labile Frau ihn in einen perversen Rosenkrieg zieht und mich permanent verleumdet.
Wie kann man hier auf eine vorhandene Bindungstoleranz plädieren? Und nun versucht sie mit aller Macht den vom Gutachter als stabil festgestellten Kindeswillen mit aller Kraft zu verwässern und meinen Sohn vor mir zu entfremden. Was ratet Ihr mir in der Situation?
Ich bin mittlerweiler der Meinung, dass die Familiengerichte systematisch pro-Mutter tendieren und das trotz vernichtend belastender Tatsachen, dass die KM das Kind gegen seinen Willen entführt hat.
Wenn ich das als Vater getan hätte, wäre ich schon wahrscheinlich im Knast oder hätte zumindest das Sorgerecht verloren.
VG