Unterhalt bei der Bonuszahlung (Corona)

  • Hallo,


    ich zahle verminderten Unterhaltsbeitrag weil ich seit einiger Zeit nur Mindestlohn bekomme. Den Beitrag den ich Zahle ist eine niedrige zweistellige Zahl. Da jetzt für die Monate September und Oktober die Bonuszahlung überwiesen wurde, habe ich nichts für diese Monate überwiesen. Ich habe auch einen Brief vom Amt bekommen dass die Bonuszahlung auf den Unterhalt angerechnet werden, was ja auch so in der Presse etc. zu entnehmen war.

    Jetzt habe ich eine Aufforderung bekommen die Zahlungen für September und Oktober unverzüglich zu überweisen. Meine Antwort, dass ich doch ein Schreiben von denen bekommen habe mit eben dieser Sachlage, wurde mit irrelevant betitelt.

    Diese Anrechnungen gelten wohl nicht bei verminderten Unterhaltszahlungen. Kann mir das jemand bestätigen?


    Mit besten Grüßen,


    :)

  • Hallo,


    So weit ich informiert bin, muss man um in den Genuss der


    Bonuszahlung zu kommen, den Mindestunterhalt zahlen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hallo edy,


    danke für deine Antwort. Nach etwas Recherche (wusste erst gar nicht wonach ich Suchen sollte...) gilt wohl eine andere Regelung bei Mangelfällen.

    Konkret: Angerechnet wird nur wenn mindestens der Mindestunterhalt gezahlt wird. Bei Mangelfällen, also verminderten Zahlungen, gilt dies nicht, bzw. es findet eine andere Berechnung statt.

  • Evtl. ist auch noch folgendes wichtig:


    "Betreuenden Elternteil zur Anrechnung auffordern

    Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der den Kindesunterhalt nach einem Unterhaltstitel zahlt, darf diesen nicht einfach um den Betrag des Kinderbonus kürzen. Werden die 300 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 zu je 200 Euro und 100 Euro ausgezahlt, muss der unterhaltspflichtige Elternteil den betreuenden Elternteil schriftlich und nachweislich auffordern, jeweils in diesen Monaten auf 100 Euro bzw. 50 Euro zu verzichten."


    Quelle:

    https://www.unterhalt.net/blog…s-sollten-sie-wissen.html