Unterhaltsanspruch bei Stipendium

  • Schönen Guten Tag


    Mein 19 jähriger Sohn erhielt bis dato Bafög in Höhe von 322,00 EURO, und ich musste bei einem Nettoverdienst von 3500 EURO, 334 EURO Unterhalt bezahlen (Sohn wohnt nicht bei der Mutter). Jetzt bekommt er ein Stipendium bei der FES, Grundförderung (Büchergeld = 300 EURO) + Stipendium in BAföG Höhe. Bleibt mein Unterhalt bei 334,00 EURO? Wie ist das Büchergeld zu bewerten.


    Gruß


    Maxmax0102

  • Hi,


    das mit dem Büchergeld lese erstmalig seit über 40 Jahren, wusste gar nicht, dass es so was noch gibt. Ich hab seinerzeit so etwas im Rahmen einer Begabtenförderung bekommen. Es waren 8 DM im Monat. Ich versuche mal, was über das Stipendium heraus zu bekommen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ganz so einfach ist es nicht. Denn es gibt auch Zuwendungen, die nicht anrechenbar sind, quasi wie überobligatorischer Verdienst zu behandeln sind.


    Ich hab mich, soweit im www einsehbar, mit den Stiftungsstipendium befasst. Hab da nichts von 300 € monatlich als Büchergeld gefunden. Ist für mich auch völlig unrealistisch. Ich könnte mir vorstellen, dass es sich da um einen Betrag pro Semester handelt. Wenn dem so ist, dann ist dieser Betrag nicht auf den Unterhalt anzurechnen. Ansonsten - da braucht es noch mehr Infos vom Fragesteller.


    Wäre vielleicht sinnvoll, mal den genauen Wortlaut des Bescheides hier einzustellen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo in die Runde,


    seit 2013 gibt es tatsächlich für die Begabtenförderung das Büchergeld von 300€ pro Monat.

    Auch Stipendiaten der FES erhalten es. Das Büchergeld ist derjenige Teil eines Stipendiums,

    den die Geförderten unabhängig von Einkommen oder Bedürftigkeit erhalten.

    Hier würde ich also von einer vollen Anrechnung ausgehen.

    Wenn die Gesamtsumme, Stipendium und Büchergeld dem bisherigen BAföG entspricht, würde sich aus meiner Sicht keine Unterhaltsanpassung ergeben.


    Gruß


    frase

  • Frase, danke dir für die Aufklärung.


    Was mich irritiert hat, das ist die Vokabel "Büchergeld." Allerdings grübele ich trotzdem noch. Büchergeld ist also etwas anderes, als man denken könnte, damit durchaus in die Unterhaltsberechnung zu integrieren. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist, ob es voll anrechenbar ist oder nur teilweise. Warum diese Überlegung? Weil hier offensichtlich von der Stiftung gesplittet wird.


    Wie wärs denn damit: Vater bietet dem Kind weiterhin 100 € im Monat an, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Für mehr müsste er Nachweise vorlegen, die über die üblichen Studiumskosten hinaus gehen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    diese "Büchergeldregelung" wird auch kritisch gesehen.

    So hatte man den Betrag über die Jahre mal von 80€ über 150€ auf eben die 300€ angehoben.

    Gleichzeitig stieg der BAföG aber nur um wenige Prozentpunkte.

    Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, hat er ja schon entsprechend Unterhalt gezahlt.

    Die Frage war, ob das sogenannte Büchergeld nun anzurechnen ist oder wie in anderen Fällen als Aufwandsentschädigung zu betrachten wäre.

    Daher müsste der Vater nun zu seinem Unterhalt die von dir vorgeschlagene Lösung andenken.

    Ich finde es einfach eine gute Idee, der Sohn scheint ja zielstrebig zu arbeiten.

    Man könnte auch vorschlagen, den Teil, der als wirkliches Büchergeld vom Sohn eingesetzt wir zusätzlich zum Unterhalt zu erstatten.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    dieses Splitten von eigentlichem Stipendium und Büchergeld erschließt sich mir einfach nicht. Der Grund kann historischer Art sein. Zu meinen Zeiten als Studentin musste ich noch pro Semester für die Nutzung der Bibliothek ein sog. Büchergeld zahlen, pro Semester. Wahrscheinlich kommt der Name daher. Könnte heute natürlich steuerlich eventuell interessant sein. Nur, steuerliche Vorteile (freu!) haben natürlich nichts mit der Anrechnung auf Unterhalt zu tun.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK

    dieses Splitten von eigentlichem Stipendium und Büchergeld erschließt sich mir einfach nicht.

    Hintergrund ist die Aufteilung zwischen dem Träger und den staatlichen Zuschüssen.

    Wir reden ja von Stipendien, die nicht jeder bekommt.

    300 Euro bekommen Elitestudenten monatlich, die Hälfte davon bringen Privatleute aus der Wirtschaft oder Stiftungen auf,

    die andere Hälfte kommt vom Staat.

    Eigenlich eine feine Sache, denn die 300€ sind einkommensunabhängig.


    Gruß


    frase


  • vielen Dank für die rege Unterhaltung ?

    Als, wenn ich die Ausführungen meines Sohnes richtig verstanden habe, bekommt er das Stipendium in Höhe von, wie gesagt, 300 Euro + ca. 340 Euro (Baföghöhe), das Büchergeld gilt für die Bafögberechnung nicht als Einnahme, so bekommt er die ca. 340,00 Euro on top. Die Kardinallsfrage ... gelten die 340 oder die 640 Euro als unterhaltsmindernd.

  • Max, ich dachte, ich hätte mich klar ausgedrückt. Es kommt auf den Charakter des sog. "Büchergeldes an. Ist es zweckgebunden nur für Bücher zu verwenden, dann ist es nicht anzurechnen. Wenn der Name irreführend ist, es lediglich um die Aufsplittung des zugewendeten Betrages aus anderen Gründen ist (siehe die Ausführungen von frase), dann ist es anzurechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Gern geschehen. Vielleicht mal bei der Stiftung anrufen?


    Noch ein Anhaltspunkt: der Bedarf eines Studenten liegt derzeit inkl. Kindergeld bei knapp 900 €. Allerdings sollte die Mutter finanziell da auch mit im Boot sein. Und, existiert noch ein wirksamer Titel? Der sollte auch aus der Welt geschafft werden.


    Herzlichst


    TK