Wie lange besteht Unterhaltsverpflichtung bei nicht vollzogenem Fachwechsel ?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,
    mein Problem stellt sich wie folgt dar. Mein 23 jähriger Sohn studiert seit April 2018 auf Lehramt Grundschule Fachrichtung evang. Theologie und Englisch. Ich bin geschieden, mein Sohn wohnt bei der Mutter und ich zahle Unterhalt, u.a. auch, da eine Jugendamtsurkunde besteht. Der Kontakt findet nur auf elektronischem Weg immer zum Beginn des neuen Semesters statt, da ich dann, meist nach Aufforderung, über den Fortschritt des Studiums unterrichtet werde.
    Bereits zum Wechsel ins dritte Semester wurde mir, auch da erst auf Nachfrage, mitgeteilt, dass ihm das Fach Englisch nicht liegen würde, und er versuchen würde einen Fachwechsel zu Deutsch zu beantragen.

    Mittlerweile geht es ins sechste Semester, und der Fachwechsel ist immer noch nicht durch. Im September wurde mir mitgeteilt, dass neuerlich ein Antrag gestellt wurde, und ich informiert würde.
    Bisher habe ich nichts gehört, und bevor ich jetzt die Nachfrage starte, wüsste ich gerne, ob ein nicht genehmigter Fachwechsel im Zeitraum von vier bis fünf Semestern, noch als zielorientierte Ausbildung gelten kann, oder ob ich die Unterhaltszahlung solange aussetzen kann, bis der Fachwechsel stattgefunden hat ?

    Vielleicht hat hier ja jemand einen Tipp bzw. Ratschlag, wie ich hier weiter verfahren soll.

    Vielen Dank im voraus.


    PS Es ist für mich nicht das Problem meiner Verpflichtung des Zahlens von Unterhalt nachzukommen, sondern u.U. für etwas zu zahlen, was meinem Sohn in dieser Form nicht zusteht.

    Gruß
    Harald



  • Hi,


    ich bin zwar in anderen Fächern an der Uni mehr zu Hause. Trotzdem: seit wann bedarf ein Fachwechsel einer Genehmigung? Und Englisch für die Grundschule? Und hat er den Versuch des Wechsels gestartet? Irgend was stimmt da nicht.


    Du solltest dich erkundigen, wie lange denn so ein Studium für Grundschullehrer in der Regel dauert. Leg noch 2 Semester zu + Examen. Teil dem hoffnungsvollen Sprößling mit, dass nach dieser Zeit Ende mit Unterhalt ist.


    Vielleicht kommt er ja dann in die Puschen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Harald,


    an welcher UNI/Hochschule studiert denn dein Sohn.

    In Berlin sind 6 Semster Grundstudium die Regelstudienzeit für den Bachelor.


    Gruß


    frase

  • Hallo TK,


    natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit im Studium umzuschwenken. Das sollte man einem jungen Menschen schon zubilligen.

    Ich würde aber auch als UHP gerne wissen, wie lange ich mich auf diese Zahlung einrichten darf.


    Gruß


    frase

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure Antworten.

    Von Grundsatz her bestätigt Ihr meine Meinung.

    Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, und wie geschrieben versucht er seit dem dritten Semester den Fachwechsel durch zu bekommen, was aber bisher daran scheitert, dass die Abi Durchschnittsnote wohl angeblich zu schlecht ist, und er somit auf einen freien Platz warten muss.

    Ich kenne mich leider damit überhaupt nicht aus, um dies nachvollziehen zu können.

    Studium findet übrigens an der Uni Koblenz / Landau in Koblenz statt.

    Ich denke, ich werde ihn jetzt nochmals anschreiben, und um Aufklärung bitten, wann er denn gedenkt, fertig sein zu wollen, und notfalls muss ich wohl den Weg über einen Anwalt nehmen.

    Danke und schönes Wochenende

  • Hallo HaraldAnton,


    du musst auch daran denken, die Jugendamtsurkunde aus der Welt zu schaffen.

    Ab dem 18 Lebensjahr wird ja auch neu gerechnet, was sagt denn die Mutter zu der Situation?

    Wenn der Fachrichtungswechsel einen NC bedarf, dann wäre ich hier eher kulant.

    Man will den Beruf ja oft ein ganzes Leben ausfüllen, da sollten die Weichen am Anfang bedacht gestellt werden.

    ich würde mal die Hochschule direkt anrufen

    Die Uni hat eine tolle Webseite, da wird alles sehr gut erklärt.

    Es beschleicht mich der Verdacht, das der Junior etwas mehr tun könnte.


    Gruß


    frase

  • frase, diesen Verdacht hab ich ja schon lange. Außerdem kenne ich es so, dass bei Ablehnung und Setzen auf die Warteliste in der Regel ganz klar gesagt bzw. geschrieben wird, wann der Betroffene spätestens dran ist. Wobei diese Frist in der Regel die äußerste Grenze ist, in der Regel geht es ja wesentlich schneller, einfach weil es auch viele Wartende gibt, die abspringen. Und in so einem "Allerweltsfach" so eine Warteliste, ich glaubs einfach nicht.


    Herzlichst


    TK